Mehr Zeit für die Steuererklärung 2020

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Berlin (BVL)     Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 verlängert sich um drei Monate bis Ende Oktober 2021 beziehungsweise Ende Mai 2022, wenn ein Lohnsteuerhilfeverein die Steuererklärung macht.

Der Bundesrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt.

Alle, die die Steuererklärung selbst machen, haben nun bis Ende Oktober 2021 Zeit. Da der 31. Oktober in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich die Abgabefrist auf den darauffolgenden Montag, also den 1. November 2021, berichtet der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Bis zum 1. November 2021 muss die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt eingegangen sein. Dies gilt für alle Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind", erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine BVL.

Wird ein Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, verlängert sich der Termin vom 28. Februar 2022 auf den 31. Mai 2022.

Parallel wird auch die Karenzzeit zur Verschonung von Verzugszinsen auf Steuerschulden um drei Monate ausgeweitet. Sowohl Steuererstattungen als auch Steuernachzahlungen werden erst dann verzinst, wenn die Festsetzung nach dem Juni 2022 erfolgt, erklärt der BVL.

Hintergrund für die Verlängerung sind die Belastungen durch die Corona-Pandemie.

Fragen dazu beantwortet Ihnen Ihre HILO-Beratungsstelle.

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