Steuererklärung: Sofortauszahlung?

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München     Heute die Steuererklärung abgeben, morgen die Erstattung erhalten? Es gibt Software und Portale, die damit werben. Davon alleine sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher aber nicht überzeugen lassen.

Satte 1095 Euro – so viel bekommen Steuerpflichtige nach Angaben des Statistischen Bundesamtes nämlich im Schnitt vom Fiskus erstattet, wenn sie eine Steuererklärung einreichen. Der Aufwand lohnt sich also in vielen Fällen. Bis das Geld auf dem Konto landet, können allerdings mehrere Wochen ins Land gehen. Immerhin muss das zuständige Finanzamt die Erklärung zunächst bearbeiten. Schöner wäre es doch, das Geld käme direkt nach Abgabe der Steuererklärung aufs Konto …

Genau an diesem Punkt setzen manche Steuerportale oder -apps an, die eine Sofortauszahlung versprechen. Wer seine Erklärung über ein solches Programm erstellt, erhält einen Teil der errechneten Steuererstattung oft schon wenige Tage später auf sein Konto – nicht vom Fiskus, sondern vom Steuerportal. Den fehlenden Rest gibt’s, wenn das Finanzamt die Erklärung geprüft und den Steuerbescheid erstellt hat. Aber: Hat das vielversprechend klingende Modell Tücken?

Was sich zunächst gut anhört, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher in jedem Fall kritisch prüfen. Zum Beispiel, weil die Portale ihren Service in der Regel nicht kostenfrei anbieten. Wie viel Geld Nutzerinnen und Nutzer dafür bezahlen müssen, ist aber je nach Anbieter sehr unterschiedlich.

Mitunter werden 20 Prozent der Steuererstattung als Gebühr fällig. „Wenn man mit einer Steuererstattung von 2000 Euro rechnet und dann 400 Euro an das Steuerportal zahlen muss, ist das eine recht teure Angelegenheit“, weiß der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Vor allem, wenn lediglich die Steuererklärung übermittelt wird und keinerlei Beratung erfolgt.

Denn das spielt in die Preisgestaltung oft entscheidend hinein: Bietet die Software lediglich eine elektronische Hilfestellung und übermittelt die eingetragenen Angaben des Steuerpflichtigen ungeprüft ans Finanzamt? Oder nimmt die Steuererklärung zunächst den Weg über eine Steuerberatungskanzlei? In diesen Fällen ist das von Steuerpflichtigen zu zahlende Entgelt deutlich höher. Ein Blick ins Kleingedruckte ist daher unbedingt zu empfehlen.

Darin sollte im Idealfall auch stehen, was passiert, wenn das Finanzamt von der selbst errechneten Summe abweicht und auf eine niedrigere Erstattung kommt. Was passiert dann mit der bereits erhaltenen Sofortauszahlung? Wie schnell ist diese zurückzuzahlen? Fallen womöglich sogar noch Zinsen und Gebühren dafür an?

Die Finanzen sind allerdings nicht das Einzige, worauf Verbraucherinnen und Verbraucher achten sollten, bevor sie für das Erstellen ihrer Steuererklärung eine Software oder ein Portal nutzen. Entscheidend ist auch, wie transparent sich das Steuerportal präsentiert, ob bei Rückfragen ein Ansprechpartner zur Verfügung steht und ob in irgendeiner Form eine Beratungsleistung angeboten wird. Das kann unter anderem wichtig werden, wenn bei der Abgabe der Steuererklärung über das Portal etwas schiefläuft.

Zumindest die individuelle Beratung kommt bei Portalen und Apps mitunter etwas kurz. Steuerzahlerinnen und Steuerzahler sollten sich also selbst ein wenig auskennen oder spätestens mit der allgemeinen Hilfestellung der App gut auskommen.

Sie sollten sich außerdem bewusst machen: Hat das Finanzamt Rückfragen zu der eingereichten Steuererklärung, sind Steuerpflichtige oft auf sich gestellt – und müssen reagieren. Diese Arbeit nimmt einem das Steuerportal nicht ab. Ob sich zumindest jene Steuerportale, hinter denen eine Steuerberatungskanzlei steckt, um mögliche Rückfragen des Finanzamts kümmern, sollten Nutzerinnen und Nutzer im Vorfeld klären.

Spätestens die Überprüfung des Steuerbescheids bleibt jedoch in vielen Fällen den Steuerpflichtigen selbst überlassen. Und das kann wichtig werden. Erkennt das Finanzamt einen Posten nicht an, sollte der oder die Steuerpflichtige rechtzeitig Einspruch einlegen.
Insgesamt ist die Nutzung von Software deshalb eher für einfachst gelagerte Steuerfälle und IT-affine Menschen geeignet.

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