Als Lohnsteuerhilfeverein beraten und betreuen wir ausschließlich unsere Vereinsmitglieder. Im Rahmen der Mitgliedschaft sind sämtliche Steuerberatungsleistungen für Sie unentgeltlich. Sie bezahlen also nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr, sondern lediglich den Jahresbeitrag sowie anlässlich des Beitritts ggf. eine einmalige Aufnahmegebühr.
Einmal zahlen, alles inklusive – Ihre Lohnsteuerhilfe-Flatrate. Der Jahresmitgliedsbeitrag deckt alle Leistungen und einen umfassenden Service ab. Ihr persönlicher Ansprechpartner erstellt Ihnen nicht nur Ihre Steuererklärung, übernimmt die gesamte Kommunikation mit Ämtern und Behörden, sondern er steht Ihnen auch das ganze Jahr über für steuerliche Beratungen zur Verfügung.
Und das alles ohne versteckte Mehrkosten – Sie zahlen lediglich den jährlichen Mitgliedsbeitrag und profitieren von einem umfangreichen Leistungspaket.
Persönlich und nah – unsere Berater stehen Ihnen vor Ort zur Verfügung, denn Steuererklärungen sind so individuell wie das Leben selbst. Viele private Aspekte spielen hinein. Was liegt da näher, als diese Themen vertrauensvoll mit einem persönlichen Ansprechpartner zu besprechen? Bei uns werden Sie fündig! Deutschlandweit finden Sie zahlreiche Beratungsstellen – auch in Ihrer Nähe.
Unsere erfahrenen Berater nehmen sich Zeit, Ihre steuerlichen Angelegenheiten ausführlich zu besprechen und Ihnen individuelle Lösungen anzubieten. Verlassen Sie sich auf unsere persönliche Betreuung und profitieren Sie von unserer regionalen Präsenz.
Der Jahresbeitrag ist sozial gestaffelt und von der Höhe Ihrer gesamten Bruttojahreseinnahmen abhängig. Geringverdiener zahlen dadurch nur einen geringeren Beitrag: Dieser beträgt jährlich 39 € inkl. 19% MwSt., das sind etwas über 3,25 € pro Monat. Der Höchstbetrag (bei einem Jahresbrutto von 200.000 € und darüber) beträgt 499 €. Auszubildende, deren Eltern Mitglied sind, zahlen zunächst nur die Aufnahmegebühr.
Der Jahresbeitrag ist sozial gestaffelt und von der Höhe Ihrer gesamten Bruttojahreseinnahmen abhängig. Geringverdiener zahlen dadurch nur einen geringeren Beitrag: Dieser beträgt jährlich 39 € inkl. 19% MwSt., das sind etwas über 3,25 € pro Monat. Der Höchstbetrag (bei einem Jahresbrutto von 200.000 € und darüber) beträgt 499 €.
Auszubildende, deren Eltern Mitglied sind, zahlen zunächst nur die Aufnahmegebühr.
Die Höhe des Mitgliedsbeitrags bemisst sich nach der Summe der jüngsten bis zur Fälligkeit der Beitragsschuld bekannten steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen des Mitglieds. Bei Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern, bei denen die Zusammenveranlagung möglich ist, werden die Einnahmen beider Mitglieder zusammengerechnet. Einzubeziehen sind die steuerfreien Einnahmen des § 3 EStG und alle im Rahmen des § 32 b EStG zu erfassenden Leistungen.
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0 – 5.000 | 39,00 |
5.001 – 10.000 | 59,00 |
10.001 – 18.000 | 82,00 |
18.001 – 25.500 | 99,00 |
25.501 – 33.000 | 120,00 |
33.001 – 40.500 | 142,00 |
40.501 – 48.000 | 164,00 |
48.001 – 56.000 | 186,00 |
56.001 – 64.000 | 213,00 |
64.001 – 77.000 | 234,00 |
77.001 – 90.000 | 267,00 |
90.001 – 105.000 | 297,00 |
105.001 – 120.000 | 322,00 |
120.001 – 140.000 | 360,00 |
140.001 – 160.000 | 398,00 |
160.001 – 180.000 | 435,00 |
180.001 – 200.000 | 465,00 |
über 200.000 | 499,00 |
Ja, der Austritt ist jedoch nur auf das Ende eines Kalenderjahres möglich (31.12.). Die Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten (spätestens bis 30.09. eingehend) schriftlich per Brief oder E-Mail zu Händen des Vorstandes zu erklären.
per Brief an:
Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Bodenseestr. 29
81241 München
oder
per E-Mail an: info@hilo.de
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