Mitglieder bei HILO: ein Beitrag, alle Leistungen.

Kommen Sie einfach in Ihre nächstgelegene HILO-Beratungsstelle.

Als Lohnsteuerhilfeverein beraten und betreuen wir ausschließlich unsere Vereinsmitglieder. Im Rahmen der Mitgliedschaft sind sämtliche Steuerberatungsleistungen für Sie unentgeltlich. Sie bezahlen also nicht für jede einzelne Leistung eine Gebühr, sondern lediglich den Jahresbeitrag sowie anlässlich des Beitritts ggf. eine einmalige Aufnahmegebühr.

So bequem kommen Sie zur Mitgliedschaft 

Kommen Sie einfach in Ihre nächstgelegene HILO-Beratungsstelle. Für die Aufnahme in den Verein benötigen wir eine von Ihnen (und ggf. Ihrem Ehe-/ Lebenspartner) unterschriebene Beitrittserklärung, sowie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses.

Mitgliedschaft beantragen

Hier persönliche Beratung finden

Mitglieder helfen Mitgliedern

Als Lohnsteuerhilfeverein gilt für uns das Steuerberatungsgesetz. Wir sind eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern, unser Vereinszweck ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet.
Die Mitgliedschaft ist natürlich auch kündbar, und zwar jährlich zum Ende des Jahres mit einer Frist von drei Monaten; Ihre schriftliche Kündigung (Austrittserklärung) muss also spätestens am 30. September bei uns eingehen, um zum 31. Dezember wirksam zu werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.


 

Unsere Beiträge für 2023

Jahresbeitrag je nach Jahreseinnahmen

Die Jahresbeiträge können Sie sich hier als PDF herunterladen

Aufnahmegebühr

Im Jahr des Vereinsbeitritts wird eine einmalige Aufnahmegebühr
von 20 € inkl. 19% MwSt. erhoben.

Aktion für Rentner,
Alleinerziehende und Azubis*:
20 € geschenkt

Sparen Sie sich die Aufnahmegebühr von 20 €. Einfach Gutschein ausdrucken und in die HILO-Beratungsstelle mitbringen.

Jahresbeitrag 

*Gilt nur bei Mitgliedschaft der Eltern.


Jahreseinnahmen
in €

Jahresbeitrag
inkl. 19% MwSt.in €
 
 0 - 10.000  58,00
10.001 - 18.000  79,00
18.001 - 25.500  95,00
25.501 - 33.000  116,00
33.001 - 40.500  137,00
40.501 - 48.000  158,00
48.001 - 56.000  179,00
56.001 - 64.000  205,00
64.001 - 77.000  226,00
77.001 - 90.000 258,00
90.001 - 105.000 287,00
105.001 - 120.000 310,00
120.001 - 140.000 347,00
140.001 - 170.000 384,00
über 170.000 420,00

 

Ihre Fragen, unsere Antworten.


Unter welchen Voraussetzungen kann ich Mitglied werden?
Sofern Sie in die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine fallen, dürfen Sie von uns durch eine/-n Mitarbeiter/-in einer unserer zahlreichen Beratungsstellen in diesem Umfang steuerlich betreut werden. Und zwar kostenlos im Rahmen der Mitgliedschaft.

Welche Vorteile hat eine Mitgliedschaft für mich?
Da Sie nur einen jährlichen Mitgliedsbeitrag bezahlen, kennen Sie exakt Ihre Kosten für das ganze Jahr. Außerdem können Sie sich sicher fühlen, dass wir zur Durchsetzung Ihrer rechtlich fundierten Ansprüche auch vor dem Finanzgericht für Sie tätig werden. Gerichtskosten trägt das Mitglied selbst.
Zusätzlich erhalten unsere Beratungsstellen nahezu täglich wichtige Informationsbriefe. Hier werden u.a. neueste Urteile der Finanzgerichte, des Bundesfinanzhofs, des Bundesverfassungsgerichtes oder auch einschlägige Verfügungen der Ministerien des Bundes und der Länder oder der Oberfinanzdirektionen bekannt gegeben. Die Leiter unserer Beratungsstellen sind somit stets topaktuell informiert und auf dem jeweils neuesten Stand.

Wie werde ich Mitglied im HILO Lohnsteuerhilfeverein?
Für die Aufnahme in unseren Lohnsteuerhilfeverein benötigen wir von Ihnen eine Unterschrift unter die Beitrittserklärung, bei zusammen veranlagten Mitgliedern, auch die Unterschrift des Ehegatten/Lebenspartners, sowie eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses. Bei dieser Gelegenheit können Sie auch gleich eine Lastschrifteinzugsermächtigung unterzeichnen. Das erleichtert Ihnen die Entrichtung des Beitrags.

Wie lange gelten die HILO-Leistungen?
Sie bezahlen einen sozial gestaffelten jährlichen Mitgliedsbeitrag (plus eine einmalige Aufnahmegebühr im Beitrittsjahr) und können dafür ein ganzes Kalenderjahr lang die Hilfe Ihrer Beratungsstelle in Anspruch nehmen.

Bezahle ich neu, wenn sich meine Adresse ändert?
Nein. Von Ihrem Mitgliedsbeitrag profitieren Sie auch dann, wenn Sie in eine andere Stadt umziehen, und daher eine andere Beratungsstelle aufsuchen. Eine weitere finanzielle Belastung gibt es nicht. Teilen Sie uns daher bitte rechtzeitig einen anstehenden Umzug mit – Ihre Steuerakte kann dann schon bei Ihrer neuen Beratungsstelle vorliegen.

Welche Unterlagen benötige ich eigentlich für meine Steuererklärung?
In unserer Checkliste finden Sie die wichtigsten Unterlagen und Belege für eine Einkommensteuererklärung. So erhalten Sie einen groben Überblick und sind außerdem gut für das Beratungsgespräch mit Ihrer HILO-Beratungsstelle vorbereitet.
pfeilHILO_Checkliste für die Einkommensteuererklärung 2022
pfeilHILO_Checkliste für die Einkommensteuererklärung 2021

Haben Sie alle erforderlichen Formulare und Vordrucke oder muss ich mir die bei meinem Finanzamt besorgen?
In aller Regel liegen in unseren Beratungsstellen alle notwendigen Vordrucke auf oder sind in der von uns eingesetzten EDV enthalten. Falls wider Erwarten einmal ein Vordruck nicht oder nicht mehr vorrätig sein sollte, wird für sofortigen Nachschub gesorgt. Falls Sie Vordrucke für Ihren Arbeitgeber benötigen: Auch solche Formulare liegen auf oder können per EDV ausgedruckt werden.

Dürfen Sie mich auch bei einer vermieteten Eigentumswohnung steuerlich beraten?
Bei vermietetem Wohneigentum dürfen wir tätig werden, sofern die Mieteinnahmen aller Objekte bei Alleinstehenden 18.000 € bzw. bei zusammen veranlagten Mitgliedern 36.000 € im Jahr nicht übersteigen, ggf. insgesamt mit Einnahmen aus Kapitalvermögen und/oder aus privaten Veräußerungsgeschäften.

Ich bin Arbeitnehmer, aber meine Frau hat einen kleinen Gewerbebetrieb. Dürfen Sie mich beraten?
Nein, eine Aufsplittung der steuerlichen Beratung bei zusammenveranlagten Mitgliedern ist lt. Steuerberatungsgesetz nicht erlaubt. Nur bei einer Einzelveranlagung ist dies möglich, doch ist diese Veranlagungsform genau zu prüfen, ob sich dadurch nicht eine Verschlechterung Ihrer steuerlichen Situation ergibt.

Die Kindergeldkasse will für meine studierende Tochter kein Kindergeld mehr bezahlen. Dürfen Sie mir helfen?
Sofern Sie mit Ihren Einkünften in die Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine fallen, dürfen wir auch in Kindergeldangelegenheiten nach dem Einkommensteuergesetz tätig werden.

Muss ich die Mitgliedschaft kündigen, wenn ich keine Einkommensteuererklärung mehr abzugeben habe?
Ja. So, wie Sie Ihren Beitritt schriftlich erklärt haben (per Unterschrift), müssen Sie auch Ihren Austritt (Kündigung) erklären. Auch das ist, wie vieles andere in unserem Leben, im Gesetz (hier dem Vereinsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt. Achten Sie bitte unbedingt auf eine fristgemäße Kündigung, denn diese ist nur dann wirksam, wenn sie bis 30. September eines Jahres beim Vorstand eingeht. Falls die Kündigung verspätet eingeht, verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr. Wie bei anderen Vereinen (Sportverein, Automobilclub, Schützenverein) auch.

Wie lange dauert es denn, bis ich mein Geld vom Finanzamt zurück bekomme?
Das ist regional stark unterschiedlich, je nach Aus- bzw. Überlastung des Finanzamtes. Es hängt auch davon ab, ob die Steuererklärung mit den kompletten Belegen und/oder Erläuterungen beim Finanzamt abgegeben wird. Unsere Beratungsstellen arbeiten mit einer Software, die einen schnellen Versand der Steuererklärung per ELSTER (ELektronische STeuerERklärung) ermöglicht.