Beratungsbefugnis erweitert

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München (SW) – Mit der Zustimmung des Bundesrates zum Bürokratieentlastungsgesetz am 8.11.2019 wurden die Grenzbeträge für die erlaubte Hilfeleistung in Steuersachen für Lohnsteuerhilfevereine wieder einmal erweitert:

Ab dem 1.1.2020 dürfen Lohnsteuerhilfevereine Mitglieder beraten, die bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalvermögen und sonstigen Einkünften wie z. B. privaten Veräußerungsgeschäften Einnahmen von bis zu maximal 18.000 Euro bzw. bei Zusammenveranlagung 36.000 Euro (bisher 13.000/26.000 EUR) erzielen. Darüber hinaus dürfen Lohnsteuerhilfevereine künftig auch Hilfe in Steuersachen für Arbeitnehmer leisten, die ehrenamtliche Betreuungen durchführen und dafür eine Aufwandsentschädigung nach § 1835a BGB erhalten. Weitere Informationen erhalten Sie wieimmer in Ihrer HILO-Beratungsstelle.

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