Hilfe bei der Steuer?

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München     Wenn Sie Hilfe bei der Steuererklärung brauchen, dann sollten Sie genau überlegen, wen Sie fragen. Unter Umständen droht sogar ein Bußgeld.

Die Steuererklärung ist nicht für jeden Bürger einfach so erledigt, auch wenn es inzwischen sehr gute Steuer-Programme gibt. Wer aber am Computer oder mit Apps nicht so gut klarkommt, der muss entweder zum Lohnsteuerhilfeverein gehen oder sich von Bekannten helfen lassen.

Doch genau dabei gibt es einen Fallstrick, den nicht jeder kennt! Sie dürfen sich nämlich längst nicht von jeder x-beliebigen Person helfen lassen, sonst droht eine Strafe. Wir zeigen Ihnen, worauf Sie achten müssen.

Steuererklärung: Wer darf Ihnen dabei helfen? Nur Personen, die im Sinne von §15 der Abgabenordnung als Angehörige gelten. Dazu zählen:

1.            der Verlobte
2.            der Ehegatte oder Lebenspartner
3.            Verwandte und Verschwägerte gerader Linie
4.            Geschwister
5.            Kinder der Geschwister
6.            Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner
7.            Geschwister der Eltern
8.            Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder)

Diese Personen dürfen Ihnen unentgeltlich bei der Steuererklärung helfen, dasselbe gilt natürlich auch umgekehrt. Das steht in Paragraf 5 und Paragraf 6 des strengen Steuerberatungsgesetzes.

Im Mantelbogen der Unterlagen können Sie sich als Mitwirkender ausweisen, geben Sie dabei auch das Verwandtschaftsverhältnis und Kontaktdaten an, damit das Finanzamt mit Ihnen schriftlich oder telefonisch in Kontakt treten kann bei Rückfragen.

Diese Personen dürfen nicht bei der Steuererklärung helfen: Andere Verwandte, Bekannte, Nachbarn, Freunde, Kommilitonen oder Arbeitskollegen. Es handelt sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit – dabei ist es sogar unerheblich, ob es gegen Bezahlung oder als Freundschaftsdienst ausgeführt wird.

Wenn Sie erwischt werden, dann drohen bis zu 5.000 Euro Strafe. Entdeckt wird das aber oft erst dann, wenn die helfende Person die Kosten dafür in der eigenen Steuererklärung angibt, nämlich als Steuerberatungskosten. Das gilt es also unbedingt zu vermeiden. Mit dieser Regelung soll die unbefugte geschäftsmäßige Ausübung der Hilfeleistung unterbunden werden.

Deshalb besser gleich zu HILO. Hier finden Sie persönliche Beratung, überall in Deutschland:
https://www.hilo.de/beratungsstellen/

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