Energiepreis-Pauschale möglicherweise erst im September

Hilo_Steuertipp.jpg
Author picture

Berlin (BMF)     Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft haben die von der Koalition geplanten Entlastungen der Arbeitnehmer begrüßt, aber wegen der stark gestiegen Inflationsrate und besonders wegen der massiven Preiserhöhungen bei Energie als nicht ausreichend bezeichnet. Ähnlich äußerten sich auch die meisten anderen Sachverständigen in einer Anhörung des Finanzausschusses am 25. April 2022, zu dem von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Entwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 .

Spitzenverbände kritisieren bürokratischen Aufwand: In der Anhörung wurde von den Spitzenverbänden auch der bürokratische Aufwand für die Unternehmen durch die rückwirkend zum 1. Januar erfolgende Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags und der Werbungskostenpauschale als zu kompliziert und zeitaufwendig kritisiert. Die Neuberechnungen der Lohnabrechnungen könnten erst realisiert werden, wenn nach Verkündigung des Gesetzes die entsprechenden EDV-Programme aktualisiert worden seien, was mindestens sieben bis acht Monate dauern werde. Außerdem kritisiert die Wirtschaft, dass die Energiepreis-Pauschale in Höhe von 300 Euro nach einem Entwurf eines Änderungsantrages der Koalitionsfraktionen durch die Arbeitgeber ausgezahlt werden solle. Die Wirtschaft und andere Sachverständige gehen davon aus, dass die Auszahlung der Pauschale mit den Lohnzahlungen für den Monat September erfolgen werden.

Der Gesetzentwurf sieht eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger in diesem Jahr in Höhe von rund 4,46 Milliarden Euro vor. Bis zum Jahr 2026 soll sich die Entlastung auf rund 22,5 Milliarden Euro summieren. So ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Außerdem wird die bereits für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt. Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 auf 1.200 Euro erhöht wird der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten, der bisher 1.000 Euro betragen hat.

Anhebung des Grundfreibetrages: Als sinnvolle und sozial ausgewogene Maßnahme bezeichnete der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine die Anhebung des Grundfreibetrags. Jedoch sei angesichts der Inflationsrate eine weitere Anpassung geboten. Insbesondere müssten auch die steuerlichen Freibeträge für Kinder und das Kindergeld angehoben werden.

Die Einzelheiten kennt Ihre HILO-Beratungsstelle. Hier finden Sie persönliche Beratung: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

Teilen

HILO-Mitglied werden? Ganz einfach!

Wie Sie schnell Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden und bei der Steuererklärung Geld sparen.