Steuererklärung: Pflichten, Fristen

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München (sw)     Wer zur Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese innerhalb der Frist einreichen. Sonst drohen satte Zuschläge, wie die Stiftung Warentest meldet.
Denn mit ungefähr der Hälfte der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist das Finanzamt besonders streng: Für sie ist die Abgabe Pflicht. Angestellte und Beamte müssen grundsätzlich nicht mit dem Finanzamt abrechnen. Allerdings gibt es viele Ausnahmen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird die Erklärung unter anderem in diesen Fällen zur Pflicht:
•    Person erhielt Lohnersatz, etwa Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld I, von mehr als 410 Euro.
•    Einkünfte wurden in Lohnsteuerklasse VI besteuert.
•    Es gab Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro (nach Abzug von Werbungskosten, Pausch-, Entlastungs-, Freibeträgen). Minijobs zählen nicht.
•    Ein Lohnsteuerfreibetrag ist eingetragen. Das gilt nicht für Pauschbeträge für behinderte Menschen, Kinder und Hinterbliebene. Lag die Summe aller Einkünfte in 2020 unter 11 900 Euro (22 600 Euro für Paare), entfällt die Pflicht.
•    Einkünfte aus einer Abfindung oder mehrjähriger Tätigkeit werden mit der Fünftelmethode besteuert.
•    Ein Paar wählt die Zusammenveranlagung und zumindest einer von beiden versteuert Einkünfte in einer anderen Steuerklasse als IV ohne Faktor.

Frist: Lohnsteuerhilfevereine geben innerhalb von 14 Monaten nach Jahresende für ihre Mitglieder ab, also bis Ende Februar des übernächsten Jahres.

Wegen der Abrechnung von Kurzarbeitergeld und Corona-Zuschüssen wird für viele die Steuererklärung 2020 aufwendiger als üblich oder sogar eine erstmalige Herausforderung. Einige coronabedingte Erleichterungen wie die Homeoffice-Pauschale gibt es erst über die Steuererklärung. Deshalb bekommen alle zu einer Abgabe Verpflichteten drei Monate mehr Zeit. Übernimmt ein Lohnsteuerhilfeverein die Angelegenheit, läuft die Frist bis zum 31. Mai 2022.
Auch wenn Sie keine Steuererklärung abgeben müssen, sollten Sie sich vom Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen: In knapp 90 Prozent der Fälle winkt eine Steuererstattung – im Schnitt 1 051 Euro. Wer freiwillig abgibt, hat nach Ablauf des Steuerjahres vier Jahre Zeit. Bis Ende 2021 können Sie etwa noch die Erklärung für 2016 beim Finanzamt einreichen lassen.

Ihre nächstgelegene HILO-Beratungsstelle hilft Ihnen gerne weiter.

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