Online-Weiterbildung mittels Internet-Plattformen

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Frankfurt (OFD)     Online-Weiterbildungsmaßnahmen durch die Einräumung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts durch den Arbeitgeber sind beim Arbeitnehmer lohnsteuerfrei, wenn durch die Bildungsmaßnahme Kenntnisse bzw. Fertigkeiten vermittelt werden, die zu einer Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit führen. Das Format der Weiterbildungsmaßnahme ist für die Anwendung der Steuerbefreiung unerheblich (Oberfinanzdirektion Frankfurt, Verfügung vom 25.2.2021, Az. S2342A – 89 – St210).

Ist die Online-Weiterbildungsmaßnahme hingegen nicht arbeitsplatzbezogen, stellt die Einräumung eines unentgeltlichen Nutzungsrechts durch der Arbeitgeber einen geldwerten steuerpflichtigen  Vorteil dar.

Einzelheiten erfahren Sie wie immer in Ihrer HILO-Beratungsstelle.

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