Steuererklärung 2019

Steuererklärung
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Berlin (BVL) – Die Steuererklärung ist meist kein Vergnügen, aber oft lukrativ: Laut Bund der Steuerzahler sind im Schnitt 1.007 Euro Steuererstattung drin. Und je eher Sie die Unterlagen bei Ihrer HILO-Beratungsstelle einreichen, desto eher fließt Geld aufs Konto.

Auch wenn keine Erstattung zu erwarten ist, besteht vielfach eine Pflicht zur Steuererklärung. Wer ist betroffen?
Eine Pflicht besteht zum Beispiel dann, wenn jemand zusätzlich zum Arbeitslohn Einkünfte von mehr als 410 Euro erzielt hat. Das gilt auch dann, wenn jemand Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr bekommen hat, also zum Beispiel Arbeitslosengeld, Elterngeld oder – in Zeiten von Corona besonders aktuell – Kurarbeitergeld.
Auch wer nebeneinander mehrere Arbeitgeber hatte, muss sich mit der Steuererklärung beschäftigen Die Formulare ausfüllen müssen außerdem Ehegatten, wenn beide Arbeitslohn bezogen haben und ein Partner mit der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde oder das Paar das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV/Faktor) gewählt hatte.

Bei der Bearbeitung Ihrer Veranlagung verarbeitet Ihre HILO-Beratungsstelle auch die Daten, die Arbeitgeber, Rentenstellen, Krankenkassen oder Träger von Sozialleistungen an das Finanzamt übermittelt haben (sogenannte e-Daten) und reicht die Steuererklärung nach Überprüfung mit Hilfe einer Steuersoftware beim Finanzamt ein.
Das ist laut dem Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL) auch sinnvoll, denn nur so kann die verwendete Software bereits im Voraus die Steuer berechnen. Außerdem können bestimmte Wahlrechte etwa bei Eheleuten nur mit einer Probeberechnung wahrgenommen werden.

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin mit Ihrer HILO-Beratungsstelle.

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