Steuererklärung: Abgabefrist verpasst – was tun?

steuererklaerung-2019-1588205038.jpg
Author picture

Berlin (BVL)     Mitten in der Pandemie hatte der Gesetzgeber allen, die zur Abgabe verpflichtet sind, extra drei Monate mehr Zeit eingeräumt, ihre Erklärung abzugeben – nämlich bis zum 31. Oktober. Da der Termin auf einen Sonntag fiel, wurde daraus der 1. November, beziehungsweise in den Bundesländern mit Allerheiligen der 2. November.Wer seine Steuererklärung zu spät abgibt, riskiert Verspätungszuschläge. Doch es gibt, darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin, Möglichkeiten, rückwirkend noch eine Verlängerung zu bekommen oder die Zuschläge zu umgehen.

Inzwischen ist der Termin verstrichen. Das bedeutet, wer seine Erklärung nun nachreicht, riskiert einen Verspätungszuschlag. Dieser beträgt pro angefangenen Monat 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens 25 Euro. Hier haben die Finanzämter jedoch einen Ermessensspielraum.

Wer nur ein paar Monate zu spät abgibt, kann auf Gnade des Finanzamtsamts hoffen. Die Ämter können zum Beispiel ein Auge zudrücken, weil die Steuerpflichtige sonst immer pünktlich abgegeben hat, die Abgabefrist individuell verlängert wurde oder sie ohnehin eine Steuererstattung erhält. Gleiches gilt, wenn die Steuer null Euro beträgt oder die Ausgaben des Steuerpflichtigen in einem Jahr so hoch waren, dass die Steuer auf einen negativen Wert festgesetzt wird. Das passiert zum Beispiel regelmäßig bei Studierenden, die durch Studiengebühren sehr hohe Werbungskosten haben und diese Verluste dann auf die nächsten Jahre vortragen. Wer Pech mit seinen Steuerbeamten hat, bei dem wird aus einer Steuererstattung durch den Verspätungszuschlag sogar eine Steuernachzahlung. Dann können Betroffene nur noch versuchen, gegen den entsprechenden Steuerbescheid Einspruch einzulegen.

Zu lange trödeln sollte auf jeden Fall nun niemand mehr. Geben Sie die Steuererklärung nicht innerhalb von 14 Monaten nach Ablauf des Besteuerungsjahres ab, wird auf jeden Fall ein Verspätungszuschlag festgesetzt, betont der BVL. Für das Jahr 2020 ist das Ende März 2022.

Wer nicht auf die mögliche Gnade des Finanzamts hoffen will, sollte sich jetzt dort schnell melden und formell noch einmal um Aufschub bitten. Auch nach dem Stichtag sollten Steuerpflichtige unverzüglich eine rückwirkende Fristverlängerung beantragen.

Meist gewährt das Amt jedoch nur eine Verlängerung von wenigen Wochen. Wem auch das zu knapp ist, bleibt noch die Möglichkeit, professionelle Hilfe bei einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch zu nehmen. Dann muss die Steuererklärung für das abgelaufene Jahr erst Ende Mai 2022 beim Finanzamt sein.

Nur wegen drohender Verspätungszuschläge sollten Steuerpflichtige aber nicht sofort zum Steuerberater gehen. Denn die Kosten für diesen überschreiten schnell die Zuschläge des Finanzamts. Im Internet gibt es Gebührenrechner: Wer im Jahr 40.000 Euro verdient, muss beispielsweise je nach Aufwand mit Steuerberaterkosten von 200 bis 1400 Euro rechnen.

Lohnsteuerhilfevereine sind günstiger. Beim selben Jahreseinkommen verlangen sie rund 130 Euro. Allerdings dürfen die Vereine ausschließlich Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose beraten.

Wer auf professionelle Unterstützung ausweicht, muss darüber das Finanzamt nicht extra informieren, der Verein zeigt  die steuerliche Vertretung dem Finanzamt an. Man sollte sich gleichwohl im Bedarfsfall nun schnellstmöglich an einen Lohnsteuerhilfeverein wenden und ihn mit der Erstellung der Steuererklärung zu beauftragen, das heißt, dafür eine entsprechende Vollmacht zu unterschreiben.

Natürlich ist der Abgabetermin 31. Oktober nur für diejenigen relevant, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Steuerzahler im Steuerjahr Einkünfte aus Entgeltersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Kinder-/Kinderkrankengeld über 410 Euro erhielten. Auch wer den Job wechselte oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit hatte, muss in die Veranlagung gehen.

Der durchschnittliche Arbeitnehmer kann aber auch freiwillig eine Erklärung abgeben, um bestimmte Ausgaben steuerlich geltend zu machen, und so eine Steuererstattung bekommen. Für die Abgabe so einer Erklärung können sich die Betroffenen vier Jahre nach Ablauf des Steuerjahres Zeit lassen. Wer sich also für 2020 freiwillig veranlagen lassen möchte, muss seine Unterlagen bis spätestens 31. Dezember 2024 beim Finanzamt einreichen.

Die Einzelheiten kennt Ihre HILO-Beratungsstelle. Hier finden Sie persönliche Beratung: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

Teilen

HILO-Mitglied werden? Ganz einfach!

Wie Sie schnell Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden und bei der Steuererklärung Geld sparen.