Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine – Das Steuerkonzept

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Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine – Das Steuerkonzept

Berlin (bvl)     Sein Steuerkonzept für leistungsgerechte und zeitgemäße Arbeitnehmerbesteuerung stellte der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL), dem auch der Lohnsteuerhilfeverein HILO angehört, in Berlin vor.

Eine erfolgreiche Volkswirtschaft wie die Bundesrepublik Deutschland benötigt ein funktionierendes Steuersystem. Im internationalen Wettbewerb ist das Steuerrecht ein wichtiger Standortfaktor. Es muss ein schlüssiges Konzept verfolgen, das auf Dauer angelegt ist. Volkswirtschaftlich kommt der Steuerpolitik neben der Einnahmeerzielung auch die Aufgabe zu, Wachstumsimpulse zu geben und Handeln zu lenken, beispielsweise im Sinne des Klimaschutzes oder in Krisensituationen. Ebenso gebietet das Grundgesetz, gezielt und kontinuierlich geschützte Einzelbereiche wie Bildung und Familie im Steuerrecht zu fördern.

Dabei stehen einkommensteuerrechtliche Vorschriften für Arbeitnehmer im Fokus. Arbeitnehmer leisten einen wesentlichen Beitrag zur Leistungsfähigkeit und zum Steueraufkommen der Gesellschaft. Neben dem Einkommensteuerrecht selbst bedarf es eines zeitgemäßen Verfahrensrechts, welches das materielle Recht im Sinne des Gemeinwohls in die Praxis umsetzt. Wichtige Eckpunkte und Kernforderungen des BVL sind:

  • Kontinuität der Steuergesetzgebung und Weiterentwicklung des Steuerrechts im bestehenden System unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Veränderungen und Änderungen im Berufsleben
  • Konsequente Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit unter Beachtung des objektiven und subjektiven Nettoprinzips und eines umfassenden Steuervollzugs
  • Erhalt des linear-progressiven Steuertarifs und Beseitigen des übermäßigen Anstiegs im unteren Einkommensbereich
  • Gleichbehandlung aller Einkunftsarten, keine Begünstigung von Einkünften aus Kapitalvermögen
  • Stärkere steuerliche Berücksichtigung für Aufwendungen zur Aus- und Fortbildung
  • Anhebung der Pauschalen und Höchstbeträge, die zielgenau tatsächlichen individuellen Aufwand abbilden, insbesondere für Fahrten zur Arbeit
  • Kein Ausbau von Pauschalen mit hoher Subventionswirkung wie dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag
  • Erhalt des Ehegattensplittings, Verbesserungen bei der Besteuerung von Eltern mit Kindern
  • Ausrichtung der Steuerpolitik auf Einnahmesicherung und Wachstumsimpulse durch steuerliche Anreize für Investitionen in private Haushalte und zur Schaffung von Wohnraum
  • Mehr Transparenz und Praktikabilität bei der Altersvorsorge und bei der Besteuerung von Altersbezügen
  • Einkommen- und Umsatzsteuerbefreiung von Investitionen in regenerative Energien, die vorrangig dem Eigenverbrauch dienen
  • Weiterentwicklung der digitalen Kommunikation von Bürgern und Beratern mit der Finanzverwaltung.

 

 

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