Noch ein paar Steuertipps

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Berlin (BVL)     Die Bundesregierung hat 2022 eine Reihe von Entlastungen beschlossen. Viele dieser Hilfen wurden oder werden automatisch gewährt. Doch für bestimmte Steuervorteile muss man selbst aktiv werden.

Sparerpauschbetrag: Sparer können jedes Jahr Zinsen, Dividenden und Kursgewinne in Höhe von 801 Euro steuerfrei einstreichen. Bei Ehepaaren verdoppelt sich die Freigrenze entsprechend. Voraussetzung ist, dass jeweils bei dem Finanzinstitut, bei dem die Kapitalerträge angefallen sind, ein Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe hinterlegt ist. Darum lohnt es sich , noch vor Jahresende zu prüfen, bei welcher Bank in welcher Höhe Erträge angefallen sind, und die Freistellungsaufträge bei Bedarf anzupassen.

Wer den Freibetrag noch nicht ausgeschöpft hat, kann auch darüber nachdenken, noch kurzfristig Aktien aus seinem Depot zu verkaufen und Kursgewinne mitzunehmen, rät Erich Nöll, Geschäftsführer des Bundesverbands Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Selbst wer die Aktien am selben Tag wieder zurückkauft, um von Kursgewinnen zu profitieren, kann den Sparerpauschbetrag nutzen.

Verlustbescheinigung beantragen: Fallen im selben Jahr Gewinne und Verluste aus Kapitalanlagen an, lassen sie sich miteinander verrechnen. Das spart Steuern. Nur: Entstehen Gewinn und Verlust bei verschiedenen Banken, geht das nicht ohne Weiteres. Dann braucht es eine Verlustbescheinigung. Laut BVL ist die beim betreffenden Kreditinstitut zu beantragen. Das geht noch bis zum 15. Dezember.

Energiepreispauschale mit Aufnahme eines Jobs sichern: Viele Beschäftigte haben die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro bereits von ihrem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen. Wer sie nicht bekam, kann sich die Pauschale im Rahmen der Einkommensteuererklärung sichern. Das gilt für all jene, die im Jahr 2022 einer Beschäftigung nachgegangen sind. Wer also noch in diesem Jahr eine Arbeitnehmertätigkeit aufnimmt, bekommt das Geld. Der BVL weist darauf hin, dass es sich bei der Tätigkeit nicht um einen Vollzeitjob handeln muss. Es reiche beispielsweise auch ein Minijob, eine kurzfristige Beschäftigung oder eine ehrenamtliche Tätigkeit mit steuerfreiem Arbeitslohn.

Besteuerungsmethode des Dienstwagens rückwirkend optimieren: Wer von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt bekommt und diesen auch privat oder für Fahrten zur Arbeit nutzen darf, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: eine pauschale Besteuerung und eine taggenaue Abrechnung, die ein Fahrtenbuch erfordert. Wer seinen Wagen wenig privat nutzt, fährt oft mit letzterer Besteuerung besser, für private Vielfahrer kann sich die Pauschalbesteuerung lohnen. Neu ist seit 2022, dass die Berechnungsmethode rückwirkend für das gesamte Jahr vom Arbeitgeber gewechselt werden darf. Lohnen kann sich das, wenn man mit der jeweils anderen Methode nachträglich günstiger fährt. Also zum Beispiel wenn der Dienstwagen sehr viel seltener privat oder zur Arbeit bewegt worden ist als zu Beginn des Jahres angenommen. Zum Beispiel dann, wenn man lange krank war oder viel im Homeoffice gearbeitet hat.

 

Spenden steuerlich geltend machen: In Krisenzeiten und zum Fest der Liebe ist die Spendenbereitschaft in der Regel besonders hoch. Wer kirchliche, mildtätige oder gemeinnützige Organisationen bedenkt, kann davon auch selbst profitieren. Denn Spenden bis zu einer Höhe von 20 Prozent der eigenen Gesamteinkünfte können in der Steuererklärung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Übersteigen die Spenden den Höchstbetrag, können sie in die nächsten Jahre vorgetragen und dann dort angerechnet werden, teilt der BVL mit. Für Spenden bis zu 300 Euro reicht als Nachweis für das Finanzamt der Kontoauszug oder ein Einzahlungsbeleg. Für höhere Beträge braucht es in der Regel eine ordnungsgemäße Zuwendungsbescheinigung.

Handwerkerleistungen absetzen: Noch schnell einen Kamin einbauen oder die Heizung reparieren lassen? Klar, dafür muss man erst mal einen Handwerker bekommen. Klappt das aber, kann man in der Steuererklärung 20 Prozent der in Rechnung gestellten Handwerkerleistungen geltend machen – maximal aber 1200 Euro. Voraussetzung: Man lässt die Arbeiten in der selbst genutzten Wohnung ausführen, wozu auch Zweit- und Ferienwohnungen zählen, und zahlt per Überweisung. Übersteigt die Rechnung für die Arbeiten den Betrag von 6000 Euro, kann es sich laut BVL lohnen, mit dem ausführenden Betrieb zwei Teilzahlungen zu vereinbaren. Eine bis maximal 6000 Euro noch in diesem Jahr, die zweite erst Anfang des kommenden Jahres, um mehr Steuerersparnis herauszuholen.

Treibhausgasminderungsquote verkaufen: Halter eines reinen Elektroautos können noch kurzfristig ihre Treibhausgasminderungsquote für das Jahr 2022 verkaufen. Verschiedene Angebote dafür gibt es im Netz. Je nach Händler kann die Prämie, die für die treibhausgasschonende Mobilität bezahlt wird, zwischen 250 und 470 Euro betragen. Für Privatpersonen ist das Geld steuerfrei.

Ehegattensplitting durch Last-Minute-Heirat: Ist die Hochzeit ohnehin in Planung? Dann kann es sich lohnen, sich noch im Dezember zu trauen und die Vorteile des Ehegattensplittings rückwirkend für das gesamte Jahr mitzunehmen, teilt die Lohnsteuerhilfe Bayern mit. Verdient nur einer der beiden Ehegatten, kann der eine den Grundfreibetrag des anderen nutzen und damit Steuern sparen. Bei entsprechenden Einkommensverhältnissen könne sich ein Steuervorteil von mehr als 10 000 Euro ergeben. Auch wenn der Gehaltsunterschied zwischen den Ehepartnern groß ausfällt, kann sich das rentieren.

Werbungskostenpauschale knacken: Seit diesem Jahr liegt die Werbungskostenpauschale bei 1200 Euro. Um in der Steuererklärung mehr aus seinen Werbungskosten herauszuholen, muss man diesen Betrag überschreiten. Wer also 2022 für jobbezogene Ausgaben – etwa Kosten für Bewerbungen, Arbeitsmaterialien, Fortbildungen, Arbeitskleidung und Arbeitszimmerausstattung – schon knapp an dieser Grenze liegt, sollte sich überlegen, ob notwendige Investitionen vorgezogen werden können. Das spart zufolge Steuern. Das können etwa ein größerer Monitor, ein Farbdrucker, ein ergonomischer Bürostuhl, eine spezielle Arbeitsbrille, Fachbücher oder PC-Zubehör sein. Wer die Anschaffung ins darauffolgende Jahr verschiebt, und dann unterhalb der Pauschale bleibt, verschenkt die Steuerersparnis.

Steuererklärung von 2018 nachholen: Sie sind nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Dann kann es sich trotzdem lohnen, eine einzureichen. Im Schnitt bekommen Steuerzahler nämlich mehr als 1000 Euro jedes Jahr zurück. Bis zu vier Jahre rückwirkend können Steuerpflichtige, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, ihre Erklärung einreichen. Dann allerdings ist Schluss, eine etwaige Erstattung verschenkt. „Die Erklärung für das Jahr 2018 muss deshalb spätestens am 31. Dezember 2022 beim Finanzamt eingehen“, sagt Erich Nöll.

Hier finden Sie persönliche Beratung: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

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