Ein paar Tipps zum Jahresende

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München (sw)     Es gibt einiges, was unbedingt vor dem 31. Dezember zu erledigen ist, damit dies noch ins aktuelle Kalenderjahr kommt.

Die Steuertipps sind zum Jahresende ein beliebtes und notwendiges Ratgeberthema. Das gilt auch für das laufende Jahr. Denn sie können bei der Steuererklärung für das Jahr 2022 die Steuerlast mindern.

Wer einen neuen Laptop, eine bessere Webcam, eine gute PC-Beleuchtung, ein hochwertigeres Headset oder einen bequemeren Schreibtischstuhl gekauft hat: Her mit der Rechnung und ab in den Steuerordner. Außerdem notieren: Die Fahrtkosten zum Elektronikmarkt oder zum Möbelhaus. Auch die Fahrten zum Kauf von Arbeitsmitteln sind Werbungskosten.

Doch bevor Sie sich in Ausgaben stürzen, prüfen Sie bitte vorab, ob Sie die vom Finanzamt festgelegte Höchstgrenze der absetzbaren Aufwendungen nicht schon erreicht haben. Zum Beispiel bei Handwerkerrechnungen kann man ein Fünftel der Arbeitskosten geltend machen. Jedoch maximal 1.200 Euro pro Jahr und die sind schnell erreicht.

Abziehbar sind außerdem haushaltsnahe Dienstleistungen wie die Reinigungskraft, der Winterdienst oder der Gärtner. Das gilt auch für erhöhte Krankheitskosten. Angenommen, es wurden teure Implantate eingesetzt. Die Behandlungskosten könne eine für Sie unzumutbare Belastung sind. Wenn ja, gibt’s Steuerabzug.

Erhöht eine anstehende Gehaltserhöhung Anfang kommenden Jahres die Steuerlast? Dann macht es Sinn, steuermindernde Ausgaben ins nächste Jahr zu verschieben.

Überhaupt heißt es für die Steuererklärung: Sammeln, sammeln, sammeln! Egal ob es sich um eine Spendenbescheinigung, die Rechnung für den Volkshochschulkurs in Business-Englisch, Kinderbetreuungskosten in Lockdown-Phasen oder die für haushaltsnahe Dienstleistungen,  die in der Nebenkostenabrechnung enthalten sind, handelt. Kommt alles in den Steuerordner. Sie schmälern das zu versteuerndes Einkommen, sind also bares Geld wert.

Wichtig: Laut Steuerentlastungsgesetz 2022 steigt die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit ab dem 21. Entfernungskilometer von 35 Cent auf 38 Cent. Das ist zwar bei den derzeitigen Benzinpreisen nur ein kleines Trostpflaster, aber für Pendlerinnen und Pendler hilfreich. Darüber hinaus könnte es attraktiv sein, das auf der Lohnsteuerkarte 2023  eintragen zu lassen. Dann gibt es monatlich mehr Netto vom Brutto.

Für Geringverdienerinnen und Geringverdiener gibt es zudem eine Mobilitätsprämie, wenn der einfache Weg zur Arbeit mehr als 20 Kilometer beträgt. Doch um die zu bekommen, musst du eine Einkommensteuererklärung abgeben.

Dabei helfen wir gerne; hier finden Sie persönliche Beratung: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

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