Rentner: Achtung, Steuerpflicht!

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Berlin (BVL)     Die Nachricht dürfte Deutschlands Rentner gefreut haben: Im Dezember gibt es auch für sie eine Einmalzahlung über 300 Euro. Doch die Sache hat einen Haken, denn manchen Rentnern droht eine böse Überraschung, wie der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) berichtet.

Lange mussten deutsche Rentnerinnen und Rentner warten, bis die Bundesregierung auch für sie eine Energiepreispauschale (EPP) beschloss. Im Dezember gibt es nun die 300 Euro extra aufs Konto – ganz automatisch. Doch eine Sache ist dabei vielen nicht bewusst: Die Einmalzahlung kann dazu führen, dass Sie erstmals in die Steuerpflicht rutschen und eine Steuererklärung abgeben müssen. Das liegt daran, dass die EPP voll steuerpflichtig ist – so wie jede reguläre Rentenerhöhung.

Mussten Sie bisher keine Einkommensteuer auf Ihre Rente zahlen, weil Sie mit Ihren gesamten steuerpflichtigen Einkünften noch knapp unter dem steuerlichen Grundfreibetrag lagen, hieven Sie die 300 Euro mehr nun womöglich über diese Grenze. Doch woher weiß ich, ob ich betroffen bin?

Um zu prüfen, ob ich als Rentner steuerpflichtig bin, muss ich den steuerpflichtigen Teil meiner Rente inklusive aller Rentenerhöhungen ermitteln; doch das ist nicht ganz einfach.

In einem ersten Schritt müssen Sie herausfinden, wie hoch Ihr steuerpflichtiger Rentenanteil ist. Der hängt von dem Jahr ab, in dem Sie in Rente gehen. Je später der Renteneintritt, desto größer ist der Teil Ihrer Rente, den Sie versteuern müssen.

Gehen Sie 2022 in Rente, haben Sie einen Rentenfreibetrag von 18 Prozent , im Gegenzug beträgt der steuerpflichtige Anteil 82 Prozent. Den Betrag, dem dieser prozentuale Rentenfreibetrag entspricht, müssen Sie dann bis zu Ihrem Lebensende nicht versteuern.

Da Rentner die Energiepreispauschale voll versteuern müssen, müssen sie den Betrag in Höhe von 300 Euro zum steuerpflichtigen Rentenanteil hinzurechnen. Damit ergeben sich die gesamten zu versteuernden Renteneinkünfte. Überschreiten diese im Jahr 2022 den Grundfreibetrag von 10.347 Euro, muss der Rentner eine Steuererklärung abgeben.

Der Grundfreibetrag garantiert allen Steuerzahlern eine bestimmte Einkommenssumme, auf die sie gar keine Steuern zahlen müssen. Er erhöht sich jedes Jahr ein wenig. 2023 könnte er sogar noch stärker steigen als ohnehin schon geplant.

Wenn die Rente genau die Höhe erreicht, bis zu der sie steuerfrei bleibt, rutschen Sie durch die Energiepreispauschale in die Steuerzahlung. Liegt die Bruttorente etwas mehr als 300 Euro darunter, bleibt sie auch mit EPP steuerfrei.“

Das heißt: Bei einem Rentenbeginn im Jahr 2021 könnten Sie zum Beispiel etwa 14.600 Euro Rente im Jahr beziehen, die Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten und zahlen dennoch keine Steuern.

Aber selbst wenn die Energiepreispauschale dazu führt, dass Sie als Rentner erstmals in die Steuerpflicht rutschen, muss das nicht heißen, dass Sie auch tatsächlich mit einer Steuernachzahlung rechnen müssen.

Denn in der Steuererklärung können Sie Ausgaben wie Spenden, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Krankheitskosten und Werbungskosten geltend machen. Dadurch sinkt Ihre Steuerlast und Sie zahlen am Ende womöglich doch nichts. Vielleicht bekommen Sie stattdessen sogar Geld vom Finanzamt zurück.

Das ist Ihnen alles zu kompliziert und zu aufwändig?

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