Gute Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen Steuerbescheid

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Berlin (bvl)     Nach einer aktuellen Statistik des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) wurden im letzten Jahr fast 3,5 Millionen Einsprüche eingelegt. Zusammen mit den noch unerledigten Einsprüchen aus den Vorjahren hatten die Finanzämter über 5,8 Millionen Einsprüche zu bearbeiten. Mehr als die Hälfte der Einsprüche – rund 3,2 Millionen – wurden im vergangenen Jahr erledigt. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin.

In fast zwei Drittel der Fälle (65,6 Prozent) waren die Steuerpflichtigen erfolgreich, so dass die Bescheide zu ihren Gunsten geändert wurden. Nach Ansicht des BVL zeigt diese positive Bilanz, dass Kürzungen oder Streichungen durch die Finanzämter nicht tatenlos akzeptiert werden sollten. Steuerpflichtige sollten die Bescheide umgehend prüfen und bei Abweichungen einen Einspruch einlegen. Mit einem Einspruch können aber auch eigene Fehler in der Steuererklärung korrigiert und vergessene Aufwendungen nachträglich geltend gemacht werden. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheides schriftlich beim jeweils zuständigen Finanzamt eingehen. Bei einem Einspruch prüft das Finanzamt den Fall erneut und ändert ggf. den Steuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen. Entscheidet das Finanzamt über den Einspruch zu Ungunsten des Steuerpflichtigen, so kann der Steuerpflichtige gegen die Einspruchsentscheidung beim Finanzgericht klagen.

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