Steuerklasse: Wechsel jetzt mehrmals im Jahr möglich

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Berlin (BVL)     Ein Wechsel der Steuerklasse kann sich lohnen. Anlass, die Steuerklasse zu überprüfen, kann zum Beispiel ein höherer Verdienst sein, oder ein drohender Jobverlust. Auch Ehepaare zum Beispiel können nun von einem Wechsel profitieren. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine hin.

Ein  Wechsel der Steuerklasse ist jetzt mehrmals im Jahr möglich. Seit dem Jahreswechsel 2020 kann die Steuerklasse mehrmals pro Jahr gewechselt werden. Bislang war demnach ein zweiter Wechsel nur in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Die Neuerung hat einen Vorteil: So lassen sich die Steuerklassen schneller den geänderten Lebensbedingungen anpassen. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie, in der viele Beschäftigte in Kurzarbeit seien, ein wichtiger Punkt, weil die Höhe von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld abhängig vom Nettolohn sei. Rein rechnerisch ist es für die Höhe des Kurzarbeitergeldes am günstigsten, wenn man die Steuerklasse III hat“. Allerdings müssen auch die Folgen beim Ehegatten betrachtet werden. Ist dieser der Hauptverdiener und wechselt von der Steuerklasse III in Steuerklasse V, weil der Ehegatte von Kurzarbeit bedroht oder schon in Kurzarbeit sei, bedeute das auch, dass der Nettolohn des Hauptverdieners erst einmal erheblich sinkt.

Was ist, wenn der Arbeitsplatz wegzubrechen droht? Auch dann kann ein Wechsel sinnvoll sein. Denn auch hier sind die Leistungen mit der Steuerklasse III in der Regel höher. Für das Arbeitslosengeld ist die Steuerklasse maßgeblich, die zum Anfang des Jahres eingetragen war, in dem die Arbeitslosigkeit beginnt. Wer also im kommenden Jahr mit Arbeitslosigkeit rechnet, kann deshalb noch im alten Jahr – mit Wirkung spätestens zum 1. Januar – in eine günstigere Steuerklasse wechseln und damit das Arbeitslosengeld erhöhen.

Wahl der Steuerklasse: Das sollten Steuerzahler wissen: Paare werden in der Regel gemeinsam besteuert. Das gilt zumindest für Verheiratete oder eingetragene Partnerschaften. Nach der Hochzeit erhalten beide Partner automatisch die Steuerklassen IV/IV. Das entspricht in etwa der Lohnsteuerklasse I für Singles. Dabei muss es allerdings nicht bleiben; man die Steuerklasse auf Antrag wechseln. Die Steuerklasse bestimmt demnach, wie viel vom Gehalt am Ende auf dem Konto (monatlich netto) landet.

Einzelheiten erfahren Sie in Ihrer HILO-Beratungsstelle.

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