Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf

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Hannover (FG)     Der Übertragung dieses Freibetrags auf den anderen Elternteil kann widersprochen werden, wenn beide Eltern das Kind in nicht unwesentlichem Umfang betreuen. Nach dem Urteil des Finanzgerichts Niedersachsen (Aktenzeichen 9 K 20/19) ist das der Fall, wenn im Durchschnitt 10 Prozent des zeitlichen Betreuungsaufwands im Jahr übernommen werden.

Der Freibetrag steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu. Unter bestimmten Umständen können nicht verheiratete, geschiedene oder dauernd getrennt lebende Eltern den Freibetrag für minderjährige Kinder vollständig auf einen Elternteil übertragen. Dazu genügt ein einseitiger Antrag des betreuenden Elternteils, ohne weitere Nachweise oder Begründungen. Die Übertragung des Freibetrags kann allerdings von dem Elternteil widersprochen werden, bei dem das Kind nicht gemeldet ist. Voraussetzung dafür: der Widersprechende muss selbst Kinderbetreuungskosten tragen oder das Kind regelmäßig in einem wesentlichen Umfang betreuen.

Was dabei im Einzelnen zu beachten ist, erfahren Sie in Ihrer HILO-Beratungsstelle.

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