Achtung beim Hauskauf!

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Berlin (BdSt) – Wer eine Mietimmobilie kauft, erwirbt dabei regelmäßig auch Grund und Boden. Steuerlich kann das zu Schwierigkeiten bei der Festsetzung der Abschreibung führen, da der Kaufpreis auf Grundstück und Gebäude verteilt werden muss. Darauf verweist der Bund der Steuerzahler.

Für die Berechnung der Abschreibung bei vermieteten Immobilien muss der Kaufpreis auf Grund und Boden einerseits und auf das Gebäude andererseits aufgeteilt werden. Denn nur die Anschaffungskosten, die auf Haus oder Wohnung (Gebäude) entfallen, dürfen bei der Steuer abgeschrieben werden. Fehlt eine entsprechende Vereinbarung im Kaufvertrag oder ist diese willkürlich beziehungsweise nicht plausibel, so greift das Finanzamt auf die vom Bundesfinanzministerium vorgegebene Kaupreisaufteilung zurück. Das Aufteilungsverfahren fällt aber häufig zu Ungunsten des Steuerzahlers aus. Was zu tun ist, wenn das Finanzamt zu Ungunsten des Steuerzahlers aufteilt, erfahren Sie in Ihrer HILO-Beratungsstelle.

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