Freistellungsaufträge prüfen

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5. Dezember 2019

Berlin (BVL) Ob Girokonto, Anleihen oder Rentenfonds: Auf Kapitalerträge wie Zinsen und Dividenden wird die Abgeltungssteuer fällig. 801 Euro pro Jahr bleiben aber pro Person steuerfrei – wenn Sparer ihre Freistellungsaufträge richtig verteilen. Mindestens einmal im Jahr sollten sie dies prüfen, rät die Stiftung Warentest in der Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 12/2019).
Wer bei einer Bank beispielsweise 300 Euro Zinsen bekommt, erteilt dieser einen Freistellungsauftrag über 300 Euro. Bei einem anderen Institut können dann noch 501 Euro steuerfrei gestellt werden.
Wird der Sparerpauschbetrag überschritten, behält das Finanzamt 25 Prozent der Erträge plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer ein. Mit der Anlage KAP der Steuererklärung kann zu viel gezahlte Abgeltungssteuer jedoch später zurückgeholt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre HILO-Beratungsstelle.

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