Berlin (BVL) Mit der Steuererklärung kann man Geld vom Finanzamt zurückholen. Das Finanzamt zahlt jedem im Durchschnitt gut tausend Euro zurück. Was Sie beachten sollten, erklären Experten beim Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V.
Viele Arbeitnehmer, Rentner und Pensionisten Thüringer sitzen derzeit an ihrer Steuererklärung, andere sind schon fertig, einige warten bis zum Schluss. Ab dem Steuerjahr 2024 gelten nach den Corona-Jahren wieder die normalen Fristen, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine BVL.
Nur wer seine Steuererklärung 2024 selbst erstellt, hat Zeit bis zum 31. Juli 2025. Kümmert sich ein Ihr Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist bis zum 30. April 2026.
Für 2024 wurde der Grundfreibetrag rückwirkend auf 11.784 Euro für Alleinstehende und auf 23.208 Euro für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner angehoben. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Der Unterhaltshöchstbetrag steigt ebenfalls auf 11.784 Euro. Bis zu diesem Betrag können Unterstützungsleistungen an Angehörige oder andere begünstigte Personen steuerlich geltend gemacht werden.
Keine Lust auf Steuererklärungen? Übernehmen Experten die Erstellung, gilt die verlängerte Abgabefrist bis zum 30. April 2026. Der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. berät für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag und prüft auch den Steuerbescheid.
Professionelle Hilfe bei ihrer Steuererklärung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner bundesweit hier: