Berlin (BVL) Wer einen Firmenwagen auch privat und für die Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstätte verwenden darf, muss dies als geldwerten Vorteil versteuern. Aus Praktikabilitätsgründen kommt für die Bewertung dieses geldwerten Vorteils meist die sogenannte 1 %-Regelung zur Anwendung, erläutert der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Wenn sich ein Arbeitnehmer nun einen neuen oder erstmals einen Firmenwagen aussuchen darf, spielt bei der Entscheidung für das eine oder andere Modell auch die Höhe des zu versteuernden geldwerten Vorteils eine Rolle. Generell ist es ratsam, sich von der Lohnabteilung die Höhe des geldwerten Vorteils und die darauf zu zahlende Steuer in einer Probelohnabrechnung ausrechnen zu lassen. Nur so lässt sich genau absehen, wieviel der Firmenwagen dem Arbeitnehmer pro Monat wirklich kostet, rät Bauer In der Regel gibt der Arbeitgeber eine gewisse Preisgrenze für den neuen Firmenwagen vor. Zu beachten ist dabei aber, dass Unternehmen ihre Firmenwagen meist über einen Zentraleinkauf direkt beim Autohersteller beziehen oder Leasingverträge abschließen. Der Arbeitgeber erhält daher meist günstigere Preise als eine Privatperson. Aufgrund der aktuellen Absatzschwäche am Automarkt gewähren die Autohändler zudem generell teilweise recht großzügige Rabatte. Von diesen günstigeren Preisen sollte man sich als Arbeitnehmer bei der Entscheidung für einen Firmenwagen nicht täuschen lassen: Denn für die Berechnung des steuerpflichtigen geldwerten Vorteils wird nicht der vereinbarte Preis, sondern der Listenneupreis des Fahrzeugs plus Umsatzsteuer herangezogen.
Firmenrabatte und aktuelle Preisnachlässe wirken sich hier also nicht aus. Das sollte bei der Probeberechnung unbedingt berücksichtigt werden. Empfehlenswert ist es, wenn man sich vom Autohändler oder der Leasingfirma eine Bescheinigung über den Bruttolistenneupreis des Fahrzeugs ausstellen lässt. Das ist in der Regel unkompliziert möglich. So kann genau gerechnet werden und es gibt später weder böse Überraschungen bei der Gehaltsauszahlung noch Streit mit dem Finanzamt über die Höhe des anzusetzenden Wertes für das Fahrzeug.
Professionelle Hilfe bei ihrer Steuererklärung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag bundesweit hier: