Gut zu wissen

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München (sw)     Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es im Jahr 2020 rund 25,8 Millionen Steuerzahler. 14,9 Millionen von ihnen haben eine Steuererklärung abgegeben. Rund um diese jährliche Abgabe gibt es viele Fragen und Mythen – auch bei Arbeitnehmern, die Lohnsteuer zahlen. Wir haben uns mal einige Fragen für diese Gruppe von Steuerzahlern näher angesehen und beantworten diese.

Wie viel Geld bekommt man durchschnittlich durch eine Steuererklärung zurück? Es kann sich durchaus lohnen, eine Steuererklärung zu machen. Im Jahr 2020 bekamen nach Angaben des Statistischen Bundesamts 12,6 Millionen Steuerzahler Geld zurück. Die Erstattung betrug durchschnittlich 1.063 Euro.

Kann es passieren, dass ein Angestellter, bei dem alle Steuern ordnungsgemäß abgeführt werden, auch Steuern nachzahlen muss? Bei dieser Frage kommt es auf den konkreten Einzelfall an, denn es macht einen Unterschied, ob die Person zum Beispiel weitere Einkünfte hat oder verheiratet ist. Wer nur Lohn aus einem nicht selbstständigen Arbeitsverhältnis erhält, muss normalerweise nichts nachzahlen. Es sei denn, es tritt eine Änderung zum Vorjahr auf, wie zum Beispiel eine andere Steuerklasse. Bei Änderung der Steuerklasse, zum Beispiel aufgrund von anderen Lebensumständen, kann es dagegen zu einer Steuernachzahlung kommen, wenn dadurch im vergangenen Jahr zu wenig Steuern abgeführt wurden“, erläutert der Bundesverband Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Wenn man als Lohnsteuerpflichtiger einmal eine Steuererklärung abgegeben hat, muss man das dann jedes Jahr wieder tun? Dieser Mythos hält sich hartnäckig, ist aber falsch. Es hängt vom Einzelfall ab, ob man als Lohnsteuerpflichtiger dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben. Eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung besteht nur in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei Bezug von Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr, bei Nebeneinkünften aus Vermietung und Verpachtung oder aus einer selbständigen Tätigkeit.

Personen mit den Steuerklassen III, V oder VI müssen eine Steuererklärung einreichen. Wer ledig ist und die Steuerklasse I hat oder verheiratet beziehungsweise verpartnert ist mit der Steuerklassenkombination IV/IV kann hingegen jedes Jahr neu entscheiden, ob er eine Steuererklärung einreicht.

Wichtig: Wenn das Finanzamt eine Person direkt zur Abgabe auffordert, dann muss eine Steuerklärung gemacht werden.

Eine Steuererklärung kann sich in mehreren Fällen lohnen.

  1. Wenn man hohe Werbungskosten hat: Wer zur Arbeit fährt, sich weiterbildet oder aus beruflichen Gründen umzieht, kann dies geltend machen.
  2. Bei haushaltsnahen Dienstleistungen oder Handwerkerkosten: Wenn zum Beispiel die Hausreinigung kommt, ist das auch absetzbar.
  3. Wenn man nur einen Teil des Jahres gearbeitet hat: Das ist zum Beispiel typischerweise bei Berufsanfängern der Fall.

Tipps: So können beruflich veranlasste Aufwendungen regelmäßig von der Steuer abgesetzt werden. Dazu zählen insbesondere Werbungskosten wie zum Beispiel Fortbildungskosten, Gewerkschaftsbeiträge oder Fahrtkosten.

Mögliche weitere Ausgaben, die steuermindernd sein können, sind:

  • Sonderausgaben wie Spenden, oder Kinderbetreuungskosten,
  • außergewöhnliche Belastungen, zum Beispiel Krankheits-, Pflege- und Heimkosten,
  • haushaltsnahe Dienstleistungen,
  • Handwerkerleistungen.

Wichtig: die Abgabefrist einhalten Wer eine Steuererklärung abgeben muss, sollte den Termin nicht verpassen. Denn wer die Abgabefrist versäumt, muss mit Verspätungszuschlägen und möglicherweise mit Zinsen auf eventuelle Steuernachzahlungen rechnen.

Der Abgabetermin unterscheidet sich, je nachdem ob man die Steuererklärung selbst macht oder z.B. vom Lohnsteuerhilfeverein dabei unterstützt wird.

Das sind die Termine für die Abgabe der Steuererklärung 2023:

– Wer seine Steuererklärung selbst ausfüllt, muss diese bis zum 2. September 2024 einreichen,

– bei einer Abgabe mit professioneller Hilfe ist der Termin der 2. Juni 2025.

Quittungen und Belege müssen zwar nicht mehr mit der Steuererklärung abgegeben, aber dafür vorgelegt werden, wenn das Finanzamt diese anfordert (Vorhaltepflicht).

Außerdem sollten Rechnungen zum Beispiel für Handwerker, haushaltsnahe Dienstleistungen oder Kinderbetreuungskosten nicht bar bezahlt werden. Das Finanzamt erkennt nur unbar beglichene Rechnungen an, also beispielsweise Überweisungen.

Genau hinschauen: Stimmt meine Bankverbindung? Auch wenn es banal klingt: Eine falsch angegebene Bankverbindung ist ärgerlich und verzögert eine mögliche Steuerrückerstattung. Ganz zu schweigen von dem Ärger, falls es das falsch angegebene Konto tatsächlich geben sollte und man seinem Geld hinterherlaufen muss.

Kann es sein, dass ein Arbeitnehmer durch eine Gehaltserhöhung mehr Steuern zahlen muss und letztendlich mit einem geringeren Netto als vor der Erhöhung dasteht? Wie berechnet sich so eine Erhöhung? Dieser Mythos stimmt normalerweise nicht. Ein bisschen mehr Netto bleibt in der Regel doch übrig. Grundsätzlich gilt: Wer wenig verdient, zahlt auch wenig Lohnsteuer, und wer viel verdient, zahlt mehr Lohnsteuer. Dieses Prinzip nennt man Steuerprogression.

Wieso aber hört man immer mal wieder davon? Das liegt meistens daran, dass durch die höheren Einnahmen ein zuvor bestehender Anspruch auf Sozialleistungen, wie zum Beispiel Wohngeld, wegfällt.

Müssen auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld oder Elterngeld Steuern gezahlt werden und dementsprechend eine Steuererklärung gemacht werden? Die Sozialleistungen sind zwar steuerfrei, können sich aber auf weiteres Einkommen auswirken, denn sie unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sie zur Berechnung des Steuersatzes erfasst werden und so zu einem höheren persönlichen Steuersatz führen, mit dem das übrige Einkommen versteuert wird. Wenn die Sozialleistungen die Grenze von 410 Euro im Jahr überschreiten, muss zudem eine Steuererklärung abgegeben werden.

Können Paare Steuern sparen, wenn sie verheiratet sind? Durch das sogenannte Ehegattensplitting ist eine Ersparnis möglich. Die Einkünfte beider Ehepartner werden hierbei zunächst zusammengezählt und dann halbiert. Für das halbierte zu versteuernde Einkommen wird die Einkommensteuer berechnet, die dann wiederum verdoppelt wird. Der Splittingtarif lohnt sich vor allem bei Ehepaaren mit großen Einkommensunterschieden, denn dadurch ergibt sich ein niedrigerer durchschnittlicher Steuersatz.

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