Bonn (fa) Während man für manche Angaben keine Belege aufbewahren muss, wird bei anderen ganz genau hingeschaut.
Naturgemäß werden höhere Ausgaben oftmals genauer überprüft als niedrige. Welche das genau sind, lässt sich jedoch schwierig voraussagen und variiert von Jahr zu Jahr. Das Finanzamt NRW hat allerdings nun bekannt gegeben, welche Punkte bei der Steuererklärung 2023 genauer inspiziert werden.
1. Zuschuss bei energetischen Gebäudesanierungen: Lassen Sie ein Gebäude energetisch sanieren, können Sie 20 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Die Belege werden von den Finanzämtern gründlich überprüft. Außerdem kann es zu einer Überprüfung kommen, ob die Sanierung auch wie angegeben stattgefunden hat.
2. Vermietung von Immobilien: Vermieten Sie eine Immobilie, schaut Ihnen das Finanzamt in diesem Jahr besonders genau auf die Finger – besonders was die Punkte Mieteinnahmen, Werbungskosten und die Abschreibung angeht. Besonders für neue Vermieter empfiehlt es sich, die Zahlen doppelt zu prüfen, da die Abschreibung im ersten Jahr anteilig berechnet wird. Auch Vermietungen wie beispielsweise über Airbnb zählen hier dazu.
3. Verkauf auf Online-Plattformen: Auch Menschen, die häufig Waren über Online-Plattformen wie Ebay oder Vinted verkaufen, sollten sorgfältig bei ihrer Steuererklärung sein. Denn die Betreiber sind gesetzlich dazu verpflichtet, dem Finanzamt zu melden, wenn mehr als 2000 Euro Umsatz von einer Person gemacht wurde oder diese mehr als 30 Verkäufe abgeschlossen hat, da in solchen Fällen andere Regelungen gelten.
4. Ausweisung von Verlusten: Wie das Finanzamt NRW erklärt, „können bei der Feststellung von Verlusten diese in späteren Jahren mit zukünftigen Gewinnen aus Kapitalvermögen verrechnet werden.“ Bei diesem Punkt in der Steuererklärung befürchten die Finanzämter ein erhöhtes Risiko für Steuerhinterziehung, deshalb wird strenger geprüft.
5. Errichtung von Mietwohnraum: Bauen Sie eine Mietwohnung, können Sie diese degressiv abschreiben. Durch einen höheren Prozentsatz der Abschreibung werden Vermieter begünstigt. Das gilt allerdings nicht für jeden Wohnungsbau und nur bei unbefristeten Mietverträgen. Darauf gilt es zu achten.
Den wenigsten Menschen macht sie Spaß, oftmals wird die Steuererklärung als lästige, aber möglicherweise lukrative Pflicht angesehen. Die Frist für das Jahr 2023 endet am 2. September 2024 – zumindest für die verpflichtende Steuererklärung. Die freiwillige Version hingegen kann vier Jahre rückwirkend abgegeben werden.
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