Berlin (BVL) Die freiwilligen Sonderzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung werden immer beliebter. Diese haben 2022 mit 1,09 Milliarden Euro ein neues Rekordhoch erreicht. Freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung erhöhen die zukünftige Rente oder bauen überhaupt einen Anspruch auf spätere Rentenzahlungen auf. Sie sind etwa möglich zum Ausgleich von Abschlägen bei vorzeitigem Rentenbeginn.
Dabei haben in den vergangenen Jahren immer mehr Menschen diese Zahlungen geleistet: Die Summe lag demnach im Jahr 2017 bei 207 Millionen Euro und erhöhte sich in den Folgejahren stetig. Für 2023 betragen die vorläufigen Werte 896 Millionen Euro. Wer selbst freiwillige Beiträge in die deutsche Rentenversicherung einzahlen will, um im Alter die Rente aufzubessern, sollte vorher genau prüfen was möglich ist und was nicht.
Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können alle in Deutschland lebenden Personen, die nicht pflichtversichert und mindestens 16 Jahre alt sind – wie zum Beispiel Selbstständige – freiwillige Beiträge leisten. Auch Deutsche, die im Ausland leben, sowie Rentner, die eine vorgezogene Altersvollrente beziehen, können bis zum Erreichen des regulären Rentenalters freiwillige Beiträge leisten und so ihre Rente weiter erhöhen.
Die meisten Beschäftigten, die pflichtversichert sind, können in der Regel keine freiwilligen Zusatzzahlungen leisten. Es gibt jedoch Ausnahmen: So können Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr freiwillige Ausgleichszahlungen für künftig erwartete Rentenabschläge leisten, beispielsweise aufgrund eines vorgezogenen Renteneintritts. Dies erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).
Wer eine nachträgliche Zahlung für das Jahr 2023 leistet (das war bis Anfang April möglich), kann einen monatlichen Beitrag zwischen dem Mindestbeitrag von 100,07 Euro und dem Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro wählen. Allerdings gibt es einen Nachteil, wenn man spät einzahlt: Zum Beginn des Jahres 2024 hat sich der für 2023 zu zahlende Betrag um etwa vier Prozent erhöht, so die DRV. Wer die Frist Anfang April für das Jahr 2023 verpasst hat, kann leider erst für das Jahr 2024 freiwillige Rentenbeiträge zahlen.
Es gibt weitere Vorteile. Die Zuzahlungen erhöhen nicht nur die spätere monatliche Rente, sondern helfen auch, die Wartezeit für eine Altersrente oder die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für Reha-Leistungen zu erfüllen. Wer nicht genügend Beitragszeiten hat, kann mit freiwilligen Rentenbeiträgen Lücken im Versicherungskonto schließen.
Die Überweisung muss an den zuständigen Rentenversicherungsträger gerichtet werden. Die Kontodaten des Trägers sind auf dessen Website zu finden. Wer nicht weiß, bei welchem Träger er oder sie versichert ist, kann die Informationen der jährlichen Renteninformation entnehmen.
Es ist wichtig, bei der Überweisung im Betreff die Versicherungsnummer und den Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gelten sollen. Nach Eingang der Überweisung stellt der Rentenversicherungsträger eine Beitragsbescheinigung aus.