Steuern: Das ändert sich 2024

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München (sw)    Selten hat es eine derartige Anhebung des Grundfreibetrags für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gegeben, wie zum Jahr 2024. Um knapp 700 Euro wird im neuen Jahr die Grenze nach oben verschoben, bis zu der die Einkünfte steuerfrei bleiben: auf dann 11.604 Euro. Dieses Mehr wirkt sich auch auf die darauffolgenden Tarifeckwerte aus: Jede neue Steuerstufe verlagert sich um 6,29 Prozent nach oben. Einzige Ausnahme sind die Spitzeneinkommen. Hier gilt genau wie 2023: Wer mehr als 277.826 Euro im Jahr verdient, zahlt den Reichensteuersatz von 45 Prozent.

Es steht sogar im Raum, dass der Grundfreibetrag im Laufe des Jahres noch einmal angehoben wird. Von dem Steuerfreibetrag werden definitiv viele profitieren und entlastet werden.

Hinzu kommen nämlich weitere Entlastungen. Unter anderem ein gestiegener Kinderfreibetrag von 3.192 Euro, das ist ein Plus von 180 Euro, beziehungsweise 360 Euro bei steuerlicher Zusammenveranlagung. Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag steigt um 587 Euro pro Person, auch die Beitragsbemessungsgrenzen für Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherungen werden nach oben versetzt. Außerdem steigt die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs von 520 auf 538 Euro. Hinzu kommt die Aussicht, dass in einigen Branchen Lohnanhebungen zu erwarten sind.

Wegen der Haushaltskonsolidierungen mussten Rentnerinnen und Rentner im Dezember folgende Meldung hören: „Weniger Bundeszuschuss für die Rente: Gesetzliche Rentenversicherung erhält 600 Millionen Euro weniger vom Bund.“ Danach kam aber gleich das Aufatmen: Zugleich soll ein Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahr 2039 garantiert werden.

Das bedeutet, dass trotz aller haushälterischer Probleme die Rentensätze auch 2024 steigen. Zwar nicht so üppig wie im vergangenen Jahr, aber geschätzt wird eine Anhebung um 3,5 Prozent. Und das bei einem stabilen Beitragssatz für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 18,6 Prozent.

Auch das Rentenniveau, also die Standardrente gemessen am Durchschnittsentgelt, soll 2024 knapp oberhalb von 48 Prozent bleiben.

Dass all diese Anhebungen möglich sind, überrascht einige Beobachter angesichts der Einsparungen, die die Bundesregierung vorgeschrieben hat. Wegen des Haushaltslochs hatte sie 600 Millionen Euro bei der Rentenkasse gestrichen. Die werden dann bei der Mütterrente oder dem Grundrentenzuschlag fehlen.

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