Grundsteuer 2022: Welche Räume nicht angegeben werden müssen

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Alle Hauseigentümer und Grundbesitzende erwartet eine wichtige Änderung: die Grundsteuer-Reform. Bis Ende Oktober 2022 muss für jedes Objekt eine neue Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwerts eingereicht werden. Doch wer seine Grundsteuererklärung abgibt, der sollte genau darüber Bescheid wissen, was er tut – besonders bei der Angabe der Wohn- und Nutzfläche. Denn die Quadratmeterangaben haben maßgeblichen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer.

Häufig ist auf die Angaben im Kaufvertrag oder den Bauunterlagen kein Verlass, denn nicht alle Räume müssen bei der Grundsteuererklärung angegeben werden. Alle Eigentümer sollten deshalb genau überprüfen, welche Wohnflächen sie eintragen müssen, sonst drohen unnötige Zahlungen.

Die Grundsteuererklärung unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. In der Regel sind die Angaben von Wohn- und Nutzflächen jedoch ein wichtiger Punkt. Laut der Wohnflächenverordnung des Bundesjustizministeriums handelt sich bei der Wohnfläche um die Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zu einer Wohnung gehören und dem Wohnzweck dienen. Dazu gehören beispielsweise:

• Wohnzimmer, Schlafzimmer, Küche, Bad, Kinderzimmer, Gästezimmer

Auch Wintergärten und Schwimmbäder müssen bei der Grundsteuererklärung als Wohnflächen angeben werden, ebenso wie Balkone, Terrassen oder Dachgärten. Als Nutzfläche werden hingegen alle Geschäftsräume gesehen, also Flächen, die betrieblichen, öffentlichen oder sonstigen Zwecken dienen und keine Wohnflächen sind. Einige Beispiele wären:

• Büros, Verkaufsräume, Werkstätten, Kanzleien

Eine Sonderrolle nimmt das häusliche Arbeitszimmer ein. Auch wenn es für viele auf den ersten Blick wie ein Geschäftsraum beziehungsweise eine Nutzfläche wirkt, zählt ein Arbeitszimmer nicht als Büro. Es wird als privater Raum angesehen und zählt in diesem Sinne als Wohnfläche.

Doch nicht alle Räume und Flächen müssen in die Grundsteuererklärung eingetragen werden. Zimmer, die weder als Wohn- noch als Nutzfläche angesehen werden, müssen nicht berücksichtigt werden. Laut der Verordnung zur Berechnung der Wohnfläche werden folgende Räume Grundflächen nicht besteuert:

• Kellerräume, Abstellräumen und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Bodenräume, Trockenräume, Heizungsräume, Garagen

Auch Dachböden zählen nicht zur Wohnfläche. Das Gleiche gilt für die Grundfläche von Treppenhäusern. Werden zwei Ebenen durch ein bis zwei Stufen voneinander getrennt, zählt dies als Wohnfläche. Drei Stufen zählen als Treppenhaus und können von der Wohnfläche abgezogen werden.

Einige Wohn- und Nutzflächen müssen nicht mit ihrer vollständigen Grundfläche angegeben werden. Bei einem unbeheizten Wintergarten darf die Hälfte der Fläche bei der Grundsteuererklärung vernachlässigt werden. Auch bei den Dachschrägen gibt es noch Geld zu sparen: Nicht nutzbare Raumbereiche mit einer Höhe von bis zu einem Meter müssen nicht als Wohnfläche angegeben werden. Eine Dachschräge, welche die Raumhöhe auf ein bis zwei Meter limitiert, muss nur zu 50 Prozent besteuert werden.

Diese Flächen werden angerechnet (Quelle: Wohnflächenverordnung):

Abstellräume innerhalb der Wohnung Ja
Abstellräume außerhalb der Wohnung  Nein
Wohnräume, Küche Bad, WC  Ja
Flur  Ja
Keller, Waschküche        Nein
Treppen (ein bis zwei Stufen)        Ja
Treppenhaus (ab drei Stufen)      Nein
Beheizter Wintergarten Ja
Unbeheizter Wintergarten    zu 50 Prozent
Balkon, Terrasse    in der Regel zu 25 Prozent
Dachschrägen (1 Meter Höhe)  Nein
Dachschrägen (1 bis 2 Meter Höhe)   zu 50 Prozent
Schornsteine, Pfeiler, Säulen    Nein
Türnischen    Nein

Das Abziehen von im Raum stehenden Säulen oder Pfeilern sollten ebenfalls nicht vergessen werden, denn auch sie verringern die Wohnfläche. Balkone und Terrassen zählen zwar als Wohnfläche, können in der Regel allerdings nur mit 25 Prozent angerechnet werden.

HINWEIS: Lohnsteuerhilfevereine haben keine Beratungsbefugnis hinsichtlich der Erstellung der Grundsteuererklärung, daher erfolgt keine Befassung unserer Beratungsstellen mit dem Thema Grundsteuer.

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