Informationen zur Grundsteuer
Die Grundsteuer wird auf das Eigentum an Grundstücken und Gebäuden erhoben und ist mit rund 15 Milliarden Euro jährlich eine der wichtigsten Einnahmequellen der Städte und Gemeinden in Deutschland.
Im Jahr 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht das derzeitige System der grundsteuerlichen Bewertung, das auf Einheitswerten von 1935 in Ost- und 1964 in Westdeutschland basierte, für verfassungswidrig.
Der Gesetzgeber hat in der Folge eine Grundsteuerreform in die Wege geleitet, die zum 1.1.2025 in Kraft tritt.
Doch schon in diesem Jahr müssen Grund- und Immobilieneigentümer tätig werden und eine Grundsteuererklärung abgeben!
Wir beantworten Ihnen im Folgenden die wichtigsten Fragen.
- Kann mir meine HILO-Beratungsstelle bei der Erstellung der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts helfen?
Entgegen einiger anders lautender Medienberichte dürfen Lohnsteuerhilfevereine nach aktuellem Stand aufgrund fehlender Beratungsbefugnis leider keinerlei Beratung bei der Erstellung der Erklärung leisten. Es besteht die Möglichkeit, sich für die Erstellung der Erklärung die Unterstützung einer Steuerberaterkanzlei zu suchen oder auf die unten genannten Hilfsmittel zuzugreifen.
- Wird die Grundsteuer durch die Grundsteuerreform künftig teurer?
Eine generelle Antwort auf diese Frage lässt sich nicht geben. Einige Steuerpflichtige werden künftig mit einer höheren Grundsteuer zu rechnen haben, einige dürfen aber auch auf eine niedrigere Belastung hoffen.
- Wird die Grundsteuer in allen Bundesländern gleich ermittelt?
Das Bundesministerium der Finanzen und die meisten Bundesländer haben sich auf das sogenannte Bundesmodell verständigt. Durch eine Öffnungsklausel dürfen die einzelnen Bundesländer aber auch ein eigenes Grundsteuermodell einführen. Das Saarland und Sachsen weichen vom Bundesmodell nur geringfügig ab. Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben von der Öffnungsklausel dagegen Gebrauch gemacht.
- Warum müssen schon in diesem Jahr Grundsteuererklärungen abgegeben werden, wenn die Reform erst 2025 greift?
Der Aufwand für die Finanzverwaltung ist enorm: Über 35 Millionen Datensätze müssen für die Neubewertung der Grundstücke bis Ende 2024 angepasst bzw. erneuert werden. Um das bewerkstelligen zu können, müssen die betroffenen Steuerpflichtigen schon in diesem Jahr die Grundsteuererklärung einreichen.
- Wann und wie muss die Grundsteuererklärung eingereicht werden?
Die Steuerpflichtigen werden schriftlich seitens der Finanzverwaltung aufgefordert, die „Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte“ in der Zeit zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 einzureichen. Die Erklärungen sind dabei grundsätzlich elektronisch über die Online-Steuerplattform ELSTER (elster.de) zu erstellen und zu übermitteln. Da dieses Verfahren doch mit erheblichem technischem und organisatorischem Aufwand verbunden ist, bieten sich mittlerweile auch andere Möglichkeiten, die Erklärung einzureichen. In Ausnahmefällen kommt die schriftliche Abgabe der Formulare in Betracht. Softwareanbieter wie die Firma Steuersoft bieten Programme an, die die elektronische Einreichung gegen eine geringe Gebühr ohne den technischen Vorlauf wie bei ELSTER ermöglichen (www.grundsteuer-steuersoft.de/loesungen-fuer-privatpersonen).Für einfach gelagerte Fälle stellt die Finanzverwaltung alternativ auch die Internetseite www.grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de für eine unkompliziertere Übermittlung der nötigen Daten zur Verfügung. Allerdings ist diese nur in den Bundesländern verwendbar, die am Bundesmodell teilnehmen, also Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Ob Ihr Grundstück für die Nutzung dieser Website in Frage kommt, können Sie dort ab Anfang Juli prüfen. Voraussetzung wird sein, dass es sich um unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen oder Ein- und Zweifamilienhäuser mit einfachen Eigentumsverhältnissen handelt.
In einzelnen Bundesländern, beispielsweise in Bayern, kann anstelle der elektronischen Übermittlung die Erklärung auch generell in Papierform abgegeben werden. Bitte beachten Sie die jeweiligen Regeln in Ihrem Bundesland. In der Regel sind zumindest Härtefallregeln vorgesehen, die es ermöglichen, in seltenen Ausnahmefällen (z.B. fehlende technische Infrastruktur oder kognitive Beeinträchtigungen) eine Abgabe in Papierform beantragen zu können.
Unser Kooperationspartner Steuersoft bietet für Privatpersonen die Möglichkeit, die Feststellungserklärung ohne ELSTER-Zugang elektronisch einzureichen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.steuersoft.de/Dokumente/GrundsteuerInfo.pdf sowie https://www.grundsteuer-steuersoft.de/
- Was benötige ich an Unterlagen, um die Grundsteuererklärung zu erstellen?
Insbesondere in den Ländern, die das Bundesmodell umsetzen, sind umfangreiche grundstücksbezogene und gebäudebezogene Angaben vonnöten. Aber auch in den Ländern, die von der Öffnungsklausel Gebrauch machen, sind beispielsweise häufig Angaben zur Grundstücksgröße oder zum Bodenrichtwert zu machen. In Bayern dagegen wird ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt, das alleine mit den Grundstücks- und Gebäudeflächen auskommt.Zur Vorbereitung auf die Grundsteuererklärung empfiehlt es sich, folgende Unterlagen und Informationen parat zu haben: Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Einheitswertbescheid, Bauunterlagen, Bodenrichtwert, Größe des Grundstücks.Der Bodenrichtwert dürfte hierbei für viele Steuerpflichtige die größte Herausforderung darstellen. Bodenrichtwerte werden von den Gutachterausschüssen festgelegt. Die Werte können für gewöhnlich über das sogenannte BORIS-System abgerufen werden. Für Ihr jeweiliges Bundesland sind auf der Seite www.bodenrichtwerte-boris.de/borisde/grundsteueranwendungen.html die Informationssysteme verlinkt. Teilweise befinden sich diese aktuell aber noch im Aufbau.
Achtung: Für Ihre Daten ist jeweils der Stichtag 1.1.2022 maßgebend.
- Wo kann ich detaillierte Informationen zur Grundsteuererklärung erhalten?
Die Finanzverwaltungen der Länder und das Bundesministerium für Finanzen haben die themenbezogene Website grundsteuerreform.de erstellt. Hier finden sich viele allgemeine Informationen rund um die Grundsteuerreform.Zudem finden Sie dort Verlinkungen zu sämtlichen Webseiten der Landesfinanzverwaltungen, unter denen Sie sich gezielt über das Verfahren und die Handhabung in Ihrem Bundesland informieren können.Unter www.steuerchatbot.de findet sich zudem ein Serviceangebot der Finanzverwaltungen, bei dem von einem elektronischen System gezielte Fragen zur Grundsteuerreform beantwortet werden. Natürlich werden hier nur allgemeine Fragen beantwortet, einzelfallbezogene Details können nicht abgebildet werden.
Auch Fachverlage bieten hilfreiche weitere Informationen zur Grundsteuer, etwa Haufe unter www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/grundsteuerreform-unterstuetzungsleistungen_164_566720.html