Berlin (BMF) Der Bundesrat hat am 20.5.2022 dem vom Bundestag am 12.5.2022 verabschiedeten Steuerentlastungsgesetz zugestimmt. Damit können nun folgende Maßnahmen in Kraft treten:
- Energiepreispauschale: Für 2022 ist einmalig eine steuerpflichtige Energiepreispauschale in Höhe von 300 € für aktiv tätige Erwerbspersonen vorgesehen. Sie stellt einen Ausgleich für kurzfristig und drastisch gestiegenen Fahrtkosten dar.
- Erhöhung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags: Rückwirkend zum 1.1.2022 wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf 1.200 € erhöht.
- Erhöhung der Pendlerpauschale: Die bis 2026 befristete Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent wird rückwirkend zum 1.1.2022 vorgezogen, ebenso die Anhebung der Mobilitätsprämie für Geringverdiener.
- Kinderbonus: Das Kindergeld erhöht sich um einen Einmalbetrag von 100 €. Einen Anspruch darauf hat jedes Kind, für das im Juli 2022 Kindergeld bezogen wird.
- Anhebung des Grundfreibetrages: Der Grundfreibetrag für 2022 steigt rückwirkend zum 1.1.2022 von derzeit 9.984 € auf 10.347 €.
Das Gesetz wird nunmehr dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet.
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