Antrag stellen lassen: Steuervorteil für Bau neuer Mietwohnungen läuft bald aus

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Berlin (bvl)     Für neu geschaffene Wohnungen gibt es Sonderabschreibungsmöglichkeiten. Die Bauanträge müssen aber bald gestellt werden. Vermieter können für neu gebaute Wohnungen im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden drei Jahren Sonderabschreibungen in Anspruch nehmen. Gewährt werden jährlich bis zu fünf Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten zusätzlich zur normalen Abschreibung, erklärt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

So können innerhalb von vier Jahren insgesamt bis zu 28 Prozent der Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung steuerlich wirksam werden. Gefördert werden dabei nicht nur Wohnungen im Zusammenhang mit dem Neubau von Gebäuden, sondern auch die Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden – etwa ein Dachgeschossausbau oder die Umwidmung von Fabrikgebäuden in Wohnungen.

Antrag rechtzeitig stellen: Die Sonderabschreibung setzt aber voraus, dass der Bauantrag für die neue Wohnung vor dem 1. Januar 2022 gestellt wird. Bauanträge können nur von vorlageberechtigten Architekten und Bauingenieuren gestellt werden. «Vermieter, die planen in bestehenden Gebäuden neue Wohnungen zu schaffen oder gänzlich neue Wohngebäude zu errichten, müssen sich deshalb sputen, wenn sie mit der Sonderabschreibung kalkulieren, denn das Stellen eines Bauantrags braucht seine Zeit», so Nöll.

Hinzu kommt, dass auch Architekten und Bauingenieure vielfach im Homeoffice sind und einige Prozesse daher generell etwas länger dauern. Außerdem nutzen viele Eigenheimbesitzer das wegen der Reisebeschränkungen gesparte Urlaubsgeld für Um- und Anbauten an ihren Häusern, sodass viele Architekten und Ingenieure kaum mehr Kapazitäten haben. Ist kein Bauantrag erforderlich, muss die Bauanzeige bis zu diesem Stichtag erfolgen. Die kann vom Steuerpflichtigen selbst vorgenommen werden.

Gefördert wird bezahlbarer Wohnraum: Zu beachten ist außerdem, dass die Sonderabschreibungsmöglichkeit nur für maximal 2000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche anwendbar ist und generell ausgeschlossen ist, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten je Quadratmeter Wohnfläche einen Betrag von 3000 Euro übersteigen. «Diese Begrenzungen wurden eingefügt, weil keine Luxuswohnungen, sondern bezahlbarer Wohnraum steuerlich gefördert werden soll», erklärt Nöll.

Mit Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre HILO-Beratungsstelle.

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