Kinderbonus: Anspruch, Auszahlung, Höhe

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München     Der Kinderbonus ist ein „Bonus-Kindergeld“. Das bedeutet: Es handelt sich um eine Sonderzahlung, für die dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen wie für das Kindergeld gelten.

Der Kinderbonus ist Teil des Dritten Corona-Steuerhilfegesetzes der Bundesregierung. Familien erhalten ihn als eine finanzielle Hilfe, da sie durch die Corona-Krise besonderen Belastungen ausgesetzt sind (siehe auch Bundesgesetzblatt Nr. 10).

Wer den Kinderbonus bekommt

Der Kinderbonus 2021 wird für jedes Kind gezahlt, für das im Jahr 2021 mindestens in einem Monat Anspruch auf Kindergeld besteht oder bestand.

Der Kinderbonus wird auch für Kinder gezahlt, für die im Mai 2021 …

•             kein Anspruch mehr auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind hat seine Ausbildung im März abgeschlossen).

•             noch kein Anspruch auf Kindergeld besteht (Beispiel: Das Kind kommt erst im Dezember auf die Welt).

Auszahlung und Höhe des Kinderbonus

Der Kinderbonus 2021 beträgt 150 Euro pro Kind. Er wird für alle Kinder, für die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht, im Lauf des Mai 2021 ausgezahlt.

Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung.

Für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld besteht beziehungsweise bestand, wird der Kinderbonus zu einem späteren Zeitpunkt ausgezahlt.

Der Kinderbonus wird bei den Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II), beim Kinderzuschlag und beim Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt. Beim Unterhaltsvorschuss wird der Kinderbonus nicht angerechnet. Damit kommt der Kinderbonus Familien mit kleinen Einkommen zusätzlich zugute.

Informationen zum Kinderbonus aus dem Jahr 2020

Für das Jahr 2020 hatte die Bundesregierung erstmalig einen Kinderbonus in Höhe von insgesamt 300 Euro beschlossen. Die Auszahlung erfolgte in den Monaten September bis Dezember 2020 in 2 Raten.

Für Kinder, die 2020 geboren wurden und für die bislang kein Kinderbonus 2020 ausgezahlt wurde (etwa, weil noch nicht über den Kindergeldanspruch entschieden wurde), gilt: Die Auszahlung des Kinderbonus richtet sich nach dem Geburtsmonat des Kindes und dem Zeitpunkt der Kindergeld-Antragstellung. Den Antrag können Sie einfach online stellen. Weitere Hilfe für Familien: Kinderzuschlag

Wenn Sie Kindergeld für Ihr im Jahr 2020 neugeborenes Kind beantragt haben, wird der Kinderbonus 2020 automatisch an Sie ausgezahlt. Die Zahlung erfolgt ab Januar 2021 in einem Betrag (300 Euro). In bestimmten Fällen werden Kindergeld und Kinderbonus für neugeborene Kinder gemeinsam ausgezahlt.

Familien mit geringem Einkommen können weitere finanzielle Unterstützung erhalten. Eine davon ist der Kinderzuschlag (KiZ).

Fragen? Einzelheiten weiß Ihre HILO-Beratungsstelle.

 

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