Doppelte Haushaltsführung: Inventar und Stellplatz

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Saarbrücken (fg)     Wird aus beruflichen Gründen am Arbeitsort eine zweite Wohnung angemietet, kann dies als doppelte Haushaltsführung bei der Steuer abgesetzt werden. Maximal 1.000 Euro pro Monat werden anerkannt. Dies gilt auch für Einrichtungsgegenstände und einen separat angemieteten Pkw-Stellplatz. Und zwar zusätzlich. Das ist gerade in Großstädten mit hohen Mieten von Vorteil. Denn da wird die 1.000-Euro-Grenze meist bereits durch die Miete ausgeschöpft.

Nun stellte das Finanzgericht des Saarlandes klar: Die Ausgaben für Hausrat, Möbel und einen separat angemieteten Stellplatz gehören nicht zu den auf 1.000 Euro begrenzten Unterkunftskosten und können deshalb zusätzlich abgesetzt werden (Az.: 2 K 1251/117).

Das Urteil ist rechtskräftig.

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