Freiwillige Zahlungen für die Rente?

Freiwillige-Zahlungen-Rente.jpg
Author picture

Berlin (BVL)     Nur rund 40 % des letzten Bruttoeinkommens bleiben im Rentenalter zur Verfügung. Das ist die Bilanz der Rente in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie nicht auf rund 60 % Ihres Bruttos verzichten und Ihren Lebensstandard auch im Alter halten möchten, müssen Sie sich zusätzlich versichern und sparen.

Beschäftigte dürfen vom 50. Lebensjahr an freiwillige Ausgleichszahlungen in die Rentenversicherung einzahlen. Damit können sie Abschläge ausgleichen, wenn sie vorzeitig in Rente gehen wollen. Solche Ausgleichszahlungen sind in gleichem Maße steuerbegünstigt wie Beiträge in eine Rürup-Rente, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Aber: Auch wenn freiwillige Nachzahlungen in die Rentenversicherung immer bis zum 31. März des Folgejahres möglich sind, erfolgt eine steuerliche Berücksichtigung lediglich für die noch im Veranlagungsjahr 2020 an die Rentenversicherung geflossenen Beiträge. Wer auch steuerlich profitieren will, muss also vor dem Jahreswechsel handeln und seine freiwillige Ausgleichszahlung bis dahin leisten.

Jüngere Arbeitnehmer können sich durch den Abschluss eines Basis-Rentenvertrags, der sogenannten Rürup-Rente, eine zusätzliche private Altersvorsorge aufbauen und damit Steuern sparen. Im Kalenderjahr 2020 ist die steuerliche Förderung der Basis-Renten auf 90 Prozent der Einzahlungen gestiegen.

Die aktuellen steuerlichen Fördergrenzen für Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse, Rürup-Renten und berufsständische Versorgungseinrichtungen liegen für Alleinstehende bei 25.045,80 Euro und für Verheiratete bei 50.091,60 Euro. Im Kalenderjahr 2020 können 90 Prozent davon – bei Alleinstehenden also maximal 22.541 Euro und bei Verheirateten 45.082 Euro – steuerlich absetzen.

Einzelheiten erfahren Sie in Ihrer HILO-Beratungsstelle.

 

Teilen

HILO-Mitglied werden? Ganz einfach!

Wie Sie schnell Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden und bei der Steuererklärung Geld sparen.