Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge

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Berlin (bvl)     Der BVL war einer von sieben Sachverständigen, die am 30. September 2020 bei der Anhörung des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zum „Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ Fragen von Abgeordneten beantworteten.

Die anwesenden Sachverständigen lobten, dass nach langjährigen Bemühungen nunmehr eine Verdopplung der Pauschbeträge vorgesehen sei. Der BVL nahm unter anderem Stellung zu einer neuen Pauschale für Fahrtkosten von Menschen mit einer Behinderung.  Die Pauschale geht zwar auf bereits bestehende Verwaltungsanweisungen zurück. Die jetzt vorgesehene Aufnahme im Gesetz und die Ausgestaltung als Pauschale geht jedoch über die bisherigen Regelungen hinaus. Wer die im Gesetz vorgegebenen Merkmale erfüllt, kann nunmehr ohne Einzelnachweis den Pauschbetrag geltend machen, der zudem nicht mehr nur für Kraftfahrzeugkosten, sondern auch für alle Fahrtkosten berücksichtigt wird. Nach Auffassung des BVL und weiterer Sachverständiger sollte jedoch klargestellt werden, dass behinderungsbedingte Umbaukosten für PKW, die häufig sehr kostenintensiv sind, neben der Pauschale für Fahrtkosten berücksichtigt werden können. Anderenfalls würde sich eine deutliche Einschränkung gegenüber dem geltenden Recht ergeben.

Sehr begrüßt wurde von den anwesenden Sachverständigen, dass der Pflegepauschbetrag ebenfalls verdoppelt wird und zukünftig bereits ab Pflegegrad 2 gelten soll. Damit wird auch einer Forderung des BVL Rechnung getragen. Die Anpassung des Pflegepauschbetrags war im Referentenentwurf des Ministeriums noch nicht vorgesehen.

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