Befristete Anhebung der Pendlerpauschale und Mobilitätsprämie

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Berlin (sw)     Um eine sozial ausgewogene Mobilitätswende zu ermöglichen, werden laut den von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Steuergesetzen des Klimapakets Pendlerinnen und Pendler ab 2021 vorübergehend entlastet werden.

Nicht alle Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Arbeitswege mit dem Fahrrad oder im öffentlichen Nahverkehr zurückzulegen.
Um Pendler mit einem weiten Arbeitsweg nicht zu benachteiligen, wird die Pendlerpauschale ab 2021 ab dem 21. Kilometer von derzeit 30 auf 35 Cent angehoben. Ab 2024 steigt die Pendlerpauschale dann für eine Dauer von drei Jahren noch einmal um weitere 3 Cent auf dann insgesamt 38 Cent pro Kilometer ab dem 21. Entfernungskilometer – um die Preiserhöhung von Diesel und Benzin über den CO2-Preis abzufedern.

Für Geringverdienende, die mit ihrem zu versteuernden Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegen und daher von der Anhebung der Entfernungspauschale nicht profitieren würden, wird eine Mobilitätsprämie eingeführt. Davon werden voraussichtlich etwa 250.000 Pendlerinnen und Pendler profitieren. Die Mobilitätsprämie soll 14% der für Fahrten ab dem 21. Kilometer gewährten Entfernungspauschale in Höhe von 35 Cent betragen, also 4,9 Cent.
Diese Geringverdiener können neben der Berücksichtigung der Entfernungspauschale von 2021 bis 2026 für Fahrten ab 21 Kilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben eine Mobilitätsprämie beanspruchen. Sie sorgt dafür, dass auch diejenigen Pendler unterstützt werden, die wegen eines geringen Einkommens keine Einkommensteuer zahlen und daher durch die Entfernungspauschale nicht entlastet werden. Geringverdiener können neben der Berücksichtigung der Entfernungspauschale von 2021 und 2026 zusätzlich für Fahrten ab 21 Kilometer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben eine Mobilitätsprämie beanspruchen.

Einzelheiten erfahren Sie wie immer in Ihrer HILO-Beratungsstelle.

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