Veräußerung einer Wohnung mit häuslichem Arbeitszimmer

Veraeusserung_Wohnung_Arbeitszimmer.jpg
Author picture

München (FG)     Der Veräußerungserlös einer selbstgenutzten Wohnung ist in der Regel steuerfrei. Wie verhält es sich aber, wenn in dieser Wohnung ein Raum acht Jahre lang (seit  Erwerb der Wohnung) als Arbeitszimmer für betriebliche Zwecke und anschließend privat genutzt wurde?

Gilt hier die 10-Jahres-Frist für nicht selbstgenutzte Immobilien, wonach Veräußerungsgewinne innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb steuerpflichtig sind?

Das Finanzamt sah im Hinblick auf das Arbeitszimmer ein steuerpflichtiges Veräußerungsgeschäft als gegeben an und besteuerte den auf das Arbeitszimmer entfallenden Veräußerungserlös. Das Finanzgericht München sah dies anders und hält es für ernstlich zweifelhaft, ob ein Teil der Wohnung – Arbeitszimmerumfang von 18 Prozent der Gesamtfläche – als selbständiges Wirtschaftsgut zu behandeln ist, was Voraussetzung für die Versteuerung des Veräußerungserlöses wäre (FG München, Beschl. v. 14.01.2019, Az. 2627/18).

Im Zweifelsfall fragen Sie bitte Ihre HILO-Beratungsstelle.

Teilen

HILO-Mitglied werden? Ganz einfach!

Wie Sie schnell Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden und bei der Steuererklärung Geld sparen.