Steuerklassenwechsel neu ab 1. Januar 2020

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München Mit Wirkung ab dem 1.Januar 2020 können Ehepartner und Lebenspartner ihre Steuerklassen mehrfach pro Jahr wechseln. Die geänderte Steuerklassenkombination gilt mit Beginn des Monats, der auf den Monat der Antragstellung folgt. Beispiel: Wer seine Steuerklassen am 14. März ändern lässt, für den gilt die neue Kombination ab dem 1. April.
Wichtig: Ehepaare und Lebenspartner, die eine bestimmte Steuerklassenkombination noch für das jeweils laufende Jahr haben wollen, müssen sie nach wie vor bis spätestens zum 30. November geändert haben. Damit sind diejenigen gemeint, die im Laufe eines Kalenderjahres ihre Steuerklassenkombination nicht geändert haben, für die aber eine andere Kombination vorteilhaft wäre. Früher konnten Ehepaare und Lebenspartner lediglich einmal im Jahr ihre Steuerklassenkombination wechseln, nämlich 3 und 5 oder 4 und 4 (mit oder ohne Faktor). Ein zweiter Wechsel war nur in folgenden Ausnahmefällen möglich: Wenn ein Ehegatte bzw. Lebenspartner verstarb, bei einer dauerhaften Trennung oder wenn ein Ehepartner bzw. Lebenspartner arbeitslos wurde oder nach einer Arbeitslosigkeit wieder eine Beschäftigung aufgenommen hatte. Wer seine Steuerklassen bis zum 30. November änderte, für den galt die neue Kombination rückwirkend fürs ganze Jahr. Einzelheiten erfahren Sie in Ihrer HILO-Beratungsstelle.

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