Zum Jahresende

Steuertipps_Xmas
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19. Dezember 2019

München (sw)    Der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V – Vorstand, Hauptverwaltung, Direktionen, Beratungsstellen – wünscht allen Leserinnen und Lesern frohe Weihnachten und eine gutes neues Jahr.

Über die Feiertage bleibt die Hauptverwaltung geschlossen. Ab dem 7.1.2020 erreichen Sie uns wieder zu den gewohnten Zeiten.

Und noch eine gute Nachricht zum Schluss: Aufgrund der Neufassung des § 4 Nr. 11 Buchstabe c StBerG n.F. wird es künftig erlaubt sein, bis zur Einnahmengrenze von 18.000 € / 36.000 €  bei Zusammenveranlagung (bisher 13.000 € / 26.000 €) bei den Überschuss-Einkunftsarten beratend tätig zu sein. Einkünfte aus Kapitalvermögen, die der Abgeltungsteuer unterliegen, werden – wie bisher – nur dann in die Grenze einberechnet, wenn sie erklärt werden müssen oder sie freiwillig erklärt werden. Die Neuregelung wird nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt für alle offenen Fälle und für alle VZ gelten. Einzelheiten erfahren Sie wie immer in Ihrer Beratungsstelle.

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