Berlin (BVL) – 2.000 Euro steuerfrei im Monat – das klingt nach einem echten Gewinn für Rentnerinnen und Rentner, die weiterarbeiten wollen. Seit Januar 2026 macht die sogenannte Aktivrente genau das möglich. Doch der Bundeverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) stellt fest: „Ganz ohne Abzüge landet das Geld nicht auf dem Konto.“
Die Aktivrente befreit Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, von der Einkommensteuer. Dies gilt bis zu 2.000 Euro monatlichem Arbeitslohn. Was viele übersehen: Kranken- und Pflegeversicherung greifen trotzdem zu. Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) rechnet vor: „Von den 2.000 Euro gehen für kinderlose Aktivrentner jeden Monat 175 Euro für die Krankenversicherung und weitere 48 Euro für die Pflegeversicherung ab.“ Am Ende bleiben rund 1.777 Euro netto – je nach Krankenkasse und Kinderzahl kann der Betrag variieren. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung fallen hingegen nicht an.
Freibetrag der Aktivrente kann nicht aufgespart werden: Wer in einem Monat weniger als 2.000 Euro verdient, kann den ungenutzten Teil des Freibetrags nicht auf den nächsten Monat übertragen; nicht ausgeschöpfte Beträge können nicht vor- oder zurückgetragen werden. Das gilt auch für Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Wer in einem Monat mehr als 2.000 Euro verdient, zahlt nur auf den darüberliegenden Teil Steuern – der Freibetrag bleibt erhalten.
Wer bereits vor 2026 neben der Rente gearbeitet hat und vom Finanzamt Einkommensteuer-vorauszahlungen festgesetzt bekam, sollte aktiv werden. Die Finanzämter passen den Bescheid nicht automatisch an die neue Aktivrentenregelung an. Wer keinen neuen Bescheid beantragt, zahlt womöglich zu viel – und bekommt das Geld erst 2027 mit der Steuererklärung zurück. Wer dagegen jetzt einen Antrag stellt, profitiert schon bei den nächsten quartalsweisen Vorauszahlungen.
Nicht alle Berufsgruppen können die Aktivrente beantragen: Die Aktivrente gilt nur für sozial-versicherungspflichtig Beschäftigte, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben – für Jahrgänge ab 1964 ist das mit 67 Jahren der Fall. Selbstständige, Beamte, Land- und Forstwirte sowie Minijobber sind von den Vorzügen der Aktivrente ausgeschlossen.
Auch lässt sich der Freibetrag nicht auf mehrere Arbeitsverhältnisse aufteilen – er gilt nur für ein einziges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis pro Monat. Wer mehr als 2.000 Euro im Monat verdient, zahlt auf den überschießenden Betrag normale Lohnsteuer. Die Altersrente selbst bleibt von der Aktivrente unberührt und wird weiterhin nach den bisherigen Regeln besteuert.
Sie sind unsicher, was in Ihrem Fall zu tun ist? Sie wollen sich beraten lassen?
Hilfe bei der Steuererklärung bieten Experten des Lohnsteuerhilfevereins HILO e.V. Arbeitnehmern, Beamten, Rentnern und Pensionären für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Die örtlichen Beratungsstellen bundesweit finden Sie hier: