München Bis zum Jahresende ist es nicht mehr lange hin – und die Steuererklärung für das Jahr 2023 rückt in den Fokus. Für alle, die eine Erklärung abgeben müssen, ist der späteste Abgabetermin am 2. September 2024. Für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, gelten noch einmal andere Fristen.
An einigen Stellen gibt es vor Silvester 2023 noch Sparpotenzial mit Blick auf die Steuer. Denn der Übergang von einem Jahr zum nächsten ist steuerlich betrachtet oft entscheidend, da sich Pauschalen und Höchstbeträge je auf ein Kalenderjahr beziehen. Hier einige der wichtigsten Tipps und Hilfen.
Welche Jobkosten sind im Jahr 2023 angefallen und möglicherweise noch fällig? Im Auge behalten sollten Beschäftigte die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro (für das Jahr 2023). Erst wenn sie geknackt sei, senke jede weitere Ausgabe die Steuerlast. Liegt man womöglich bereits knapp an der Grenze, könnte es sich also lohnen, notwendige Investitionen jetzt noch vorzuziehen.
Für viele Beschäftigte relevant ist zum Beispiel die Pendlerpauschale. So können Arbeitnehmer ihren Arbeitsweg als Werbungskosten ansetzen. Pro Kilometer lassen sich 30 Cent veranschlagen – und ab dem 21. Kilometer seit 2022 sogar 38 Cent. Steuerlich einiges an Geld herausholen können zudem viele Beschäftigte, die im Homeoffice arbeiten. Beispiel: Beschäftigte, die zu Hause ohne eigenes Arbeitszimmer arbeiten, können die Homeoffice-Pauschale von bis zu 1.260 Euro für 210 Arbeitstage absetzen.
Auch die Anschaffung von Arbeitsmitteln kann zu Steuerersparnissen führen. Was sollte man mit Blick auf die Steuer wissen? Schreibtische, Berufsbekleidung oder Smartphones für bis zu 952 Euro brutto können direkt abgesetzt werden. Teurere Waren müssen über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Für Computer und Zubehör wie Drucker, Headsets und berufsbezogene Software gilt seit 2021 keine Preisgrenze mehr.
Auch einige Handwerkerkosten kann man bei der Steuererklärung angeben – und im besten Fall einiges an Geld herausholen. Pro Jahr lassen sich Handwerkerkosten in Höhe von 6.000 Euro geltend machen. 20 Prozent des Rechnungsbetrags senken direkt die Steuerlast. Maximal sind somit 1.200 Euro Steuerersparnis möglich. Steht im nächsten Jahr eine handwerkliche Maßnahme an, kommt eine Abschlagszahlung noch im laufenden Jahr in Betracht. So zieht man die Erstattung vor oder verteilt teure Rechnungen auf zwei Jahre. Fürs Finanzamt zählt nämlich nur, wann das Geld tatsächlich geflossen ist.
Manche Krankheits- und Gesundheitskosten kann man in der Steuererklärung als sogenannte außergewöhnliche Belastung geltend machen. Wir raten, sämtliche Kosten innerhalb eines Jahres zu bündeln und alle Belege fürs Finanzamt zu sammeln. Anstehende Ausgaben können gegebenenfalls ins aktuelle Jahr vorgezogen werden, um die zumutbare Belastung, also den individuellen Eigenanteil, zu knacken. So können Gesundheitskosten gebündelt und die Steuerersparnis optimiert werden. Wer dagegen unter dem Eigenanteil liegt, kann Ausgaben ins nächste Jahr schieben.
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