Abschaffung der Steuererklärung wäre der falsche Weg

Abschaffung der Steuererklärung wäre der falsche Weg
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Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft (DSTG) hat jüngst gefordert, die Steuererklärung für Arbeitnehmende abzuschaffen. Aus Sicht des Bundesverbandes Lohnsteuerhilfevereine (BVL) wäre das der falsche Weg. Zwar sieht auch der BVL die Notwendigkeit und viel Potenzial für eine Vereinfachung des Steuerrechts – aber nicht auf die von der DSTG geforderte Art und Weise. Zwar gäbe es aus Sicht des BVL durch eine Abschaffung der Steuererklärung durchaus Gewinner – allerdings auch sehr viele Verlierer.

Die Forderung, dass das Steuerrecht einfacher werden muss, ist nicht neu: Aber nicht durch eine Abschaffung der Einkommensteuererklärung, das wäre populistisch“. Es sei viel Potenzial vorhanden, um Verbesserungen beziehungsweise Vereinfachungen mit Blick auf die Steuererklärung für Arbeitnehmer und Rentner herbeizuführen. Das erreiche man jedoch nicht durch eine Abschaffung der Steuererklärung, es gehe vielmehr um die vorausgefüllte Steuererklärung.

Der Finanzverwaltung liegen bereits jetzt viele Daten von Arbeitnehmenden vor: etwa Lohndaten oder auch Daten zu Sozialleistungen und Versicherungen. Diese können schon seit langem ohne viel Aufwand in die eigene Steuererklärung eingelesen werden – Stichwort vorausgefüllte Steuererklärung. Für die Bürger wäre es aber hilfreich, wenn die Finanzverwaltung die technischen Möglichkeiten und den Service noch weiter ausbauen würde.

Trotz der bestehenden Vereinfachungen durch die vorausgefüllte Steuererklärung, die viel Zeitersparnis bringen, müssen Steuerzahler bestimmte Angaben weiterhin prüfen und in einigen Fällen auch eintragen. Viele Ausgaben, die sich steuermindernd auswirken, müssen selbst ergänzt werden, weil diese nicht automatisch an die Finanzverwaltung gemeldet werden. Das betrifft zum Beispiel Spenden, für die erst zukünftig eine Meldung vorgesehen ist, aber auch Kinderbetreuungskosten, Krankheitskosten und – für Arbeitnehmer ganz wichtig – Werbungskosten, wozu unter anderem Fahrten zur Arbeit gehören.

Wenn diese wegfallen, also Einzelabrechnungen durch Pauschalen ersetzt würden, gäbe es zwar dadurch Gewinner – aber auch sehr viele Verlierer. Für die Verlierer wäre eine grobe Pauschalierung de facto eine Steuererhöhung. Davon betroffen wären vor allem Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit höheren beruflichen Aufwendungen. Es existieren zwar bereits jetzt viele sinnvolle Pauschalierungen. Sind die Ausgaben aber höher als die Pauschalen, können diese in bestimmten Fällen dennoch steuerlich geltend gemacht werden. Es geht dabei um Steuergerechtigkeit und damit auch um soziale Gerechtigkeit.

Laut jüngsten Zahlen des Statistischen Bundesamts erhielten zuletzt knapp 12,9 Millionen Steuerpflichtige eine Steuererstattung von durchschnittlich 1.172 Euro. Würde man die Steuererklärungen abschaffen und pauschalieren, müsste man theoretisch jedem Steuerpflichtigen zumindest diese Summe als Rückerstattung auszahlen. Da gäbe es Gewinner, die normalerweise eine geringere oder gar keine Steuerrückerstattung erhalten – allerdings auch viele Verlierer, die eigentlich eine deutlich höhere Rückerstattung bekommen würden.

Des Weiteren hat die DSTG gefordert, dass Rentnerinnen und Rentner künftig keine Steuererklärung mehr abgeben müssen. Auch aus Sicht des BVL besteht mit Blick auf Renten und die Steuerpflicht dringend Handlungsbedarf, denn viele ältere Menschen sind da überfordert. Jedoch ist der Vorschlag, dies durch einen automatischen Quellenabzug direkt durch die Rentenkassen zu regeln, für den BVL der falsche Weg: Das hört sich zwar zunächst logisch an, aber da gibt es zurecht enorme Widerstände, sowohl politische als auch von Rententrägern, für die das einen enormen Mehraufwand bedeuten würde.

Noch Fragen?

Hilfe bei der Steuererklärung bieten Experten des Lohnsteuerhilfevereins HILO e.V. für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Die örtlichen Beratungsstellen bundesweit hier:
https://www.hilo.de/beratungsstellen/

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