Auch Rentner können ihre gesetzliche Rente durch freiwillige Beiträge erhöhen – aber unter bestimmten Bedingungen. Hier sind die wichtigsten Aspekte, wann sich das lohnt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und worauf man achten sollte:
Wann lohnt sich das für Rentner?
Freiwillige Einzahlungen lohnen sich in der Regel dann, wenn:
- man noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat:
- Auch wer bereits Rente bezieht, kann durch zusätzliche Beiträge oder durch einen späteren Rentenbeginn Zuschläge bekommen.
- Beispiel: Wer mit 63 in Rente geht, aber weiterarbeitet und Rentenbeiträge zahlt, kann später Zuschläge bekommen.
- man eine Altersrente mit Abschlägen bekommt und diese ausgleichen will:
- Wer etwa früher in Rente gegangen ist, kann durch Zusatzbeiträge Abschläge ausgleichen.
- Das lohnt sich insbesondere bei einem langen Ruhestand, da man so dauerhaft eine höhere Rente erhältst.
- man weiterarbeitet und Rentenversicherungsbeiträge zahlt („Flexirente“):
- Wer eine Teilrente oder Vollrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze bezieht, kann weiter Rentenbeiträge zahlen.
- Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze ist das freiwillig möglich und führt zu dauerhaften Rentenerhöhungen.
- man durch eine Einzahlung einen rentenrechtlichen Anspruch verbessern will:
- Z. B. die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) erfüllen, um überhaupt rentenberechtigt zu sein (z. B. für Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente).
Wichtige Voraussetzungen und Details
1. Freiwillige Beiträge
- Möglich für Personen zwischen 16 Jahren und Regelaltersgrenze.
- Auch Rentner können freiwillige Beiträge leisten, solange sie noch keine Regelaltersrente beziehen.
- Beitragshöhe (2025): Mindestens 100,07 € pro Monat, höchstens ca. 1.404 € monatlich.
2. Nach Rentenbeginn Beiträge zahlen – nur bei Weiterarbeit
- Wer die Regelaltersgrenze erreicht und trotzdem weiterarbeitet, kann auf die Versicherungsfreiheit verzichten und weiter Beiträge zahlen.
- Die spätere Rente erhöht sich dauerhaft durch den sogenannten „Zuschlag für spätere Beiträge“.
3. Abschläge ausgleichen (Rente mit 63, 64 etc.)
- Wer vorzeitig in Rente gegangen bist (z. B. mit 63), kann durch Sonderzahlungen Abschläge ausgleichen.
- Dafür ist eine individuelle Berechnung durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) nötig.
Beispiel: Rentenerhöhung durch zusätzliche Beiträge
Ein 65-jähriger Rentner arbeitet in Teilzeit weiter und zahlt monatlich noch Beiträge von ca. 300 € in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Nach einem Jahr ergibt sich daraus etwa eine monatliche Rentenerhöhung von ca. 15–20 €, lebenslang.
(Genauer Wert hängt vom aktuellen Rentenwert und persönlichen Entgeltpunkten ab.)
Was es zu beachten gilt
- Lassen Sie sich beraten: Vereinbaren Sie einen Termin bei der Deutschen Rentenversicherung oder nutzen Sie einen unabhängigen Rentenberater.
- Schriftliche Auskunft anfordern: Sie können eine „Rentenberechnung mit freiwilligen Zahlungen“beantragen.
- Flexirente nutzen: Falls Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, ist der Verzicht auf Versicherungsfreiheit der Schlüssel zu einer späteren Erhöhung.
- Steuerliche Aspekte beachten: Zusätzliche Beiträge können ggf. steuerlich absetzbar sein – hier lohnt sich ein Gespräch mit Ihrem Lohnsteuerhilfeverein.
Noch Fragen? Der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. berät für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag und prüft auch den Steuerbescheid.
Professionelle Hilfe bei ihrer Steuererklärung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner bundesweit hier: