Wegfall der Steuerklassen III und V kann zu Einbußen beim Elterngeld führen

Wegfall-der-Steuerklassen
Author picture
Berlin (BVL)      Die geplante Abschaffung der Steuerklassen III und IV kann entgegen den Zusicherungen der Koalition für Familien doch zu finanziellen Einbußen führen. Darauf macht der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) in einer Stellungnahme für den Finanzausschuss des Bundestags aufmerksam. Darin heißt es, die Umstellung auf die neue Steuerklasse IV mit Faktor sorge ohne Wahlmöglichkeiten für eine „enorme Benachteiligung“ von Eltern. Dafür müsse eine Lösung gefunden werden. Die Union schloss sich der Kritik an. „Der Wegfall der Wahlmöglichkeit führt zu einer Schlechterstellung von Familien in der ausgesprochen sensiblen Phase der Familienplanung.“ Ziel der Reform ist es zwar, die monatliche Steuerlast unter Berücksichtigung des Ehegattensplittings fairer auf beide Partner aufzuteilen; bisher wählt die höher verdienende Person in der Regel die Klasse III, weil dort zwei Grundfreibeträge berücksichtigt werden. In der Klasse V ist dementsprechend gar kein Grundfreibetrag enthalten, weshalb die Belastung deutlich höher ist. Das gilt jedoch als Hemmnis für die Arbeitsaufnahme. Der BVL betont allerdings, dass sich Paare mit Blick auf das Elterngeld derzeit oft auch anders entscheiden: Dann wählen sie für denjenigen, der einen geringen Bruttolohn hat (zumeist die Frau), die Steuerklasse III, um für diese Person ein höheres Elterngeld zu erhalten. Denn das Elterngeld bemisst sich am Nettoeinkommen, das mit der Steuerklasse III höher ist. Diese Wahlmöglichkeit sei im Übrigen vom Bundessozialgericht (BSG) als zulässige Gestaltung beurteilt worden. Durch die geplante Abschaffung der Kombination III/V entfalle jedoch diese für Familien vorteilhafte Wechselmöglichkeit, kritisiert der Verband. Noch Fragen? Professionelle Hilfe bei ihrer Steuerabrechnung erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag bundesweit hier: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

Teilen

HILO-Mitglied werden? Ganz einfach!

Wie Sie schnell Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein werden und bei der Steuererklärung Geld sparen.