Berlin (BVL) – Trotz der verlängerten Abgabefristen für die Steuererklärungen 2021 und 2022 halten viele Bürger und Bürgerinnen bereits ihre Steuerbescheide in den Händen. Ungeachtet einer Erstattung oder Nachzahlung sollte jeder Steuerpflichtige seinen Bescheid auf Richtigkeit überprüfen. Bei Fehlern kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden. Darauf weist der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) hin: Sollte die Prüfung des Steuerbescheids ergeben, dass die eigene Berechnung von der Steuerfestsetzung abweicht, weil das Finanzamt beispielsweise Werbungskosten nicht oder nur teilweise berücksichtigt hat, oder wenn versehentlich eigene Eintragungen fehlerhaft vorgenommen oder vergessen wurden, ist die Einlegung eines Einspruchs gegen den Steuerbescheid ratsam. Immerhin hatten 64 Prozent der Einsprüche Erfolg, so dass die Bescheide zugunsten der Steuerpflichtigen geändert wurden.
Die Zahlen zeigen, dass Steuerpflichtige ihre Bescheide nicht einfach hinnehmen, sondern sorgfältig prüfen und bei Fehlern Einspruch einlegen sollten. Denn das Einspruchsverfahren ist kostenfrei und erfordert einen überschaubaren Aufwand. Innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids muss der Einspruch beim zuständigen Finanzamt eingegangen sein. Ist ein vergleichbares Verfahren beim BFH, einem anderen Bundesgericht oder beim Europäischen Gerichtshof anhängig, reicht die Berufung auf das Aktenzeichen dieses Verfahrens, um den Einspruch zu begründen und den eigenen Steuerbescheid offen zu halten.
Wird der Einspruch vom Finanzamt abgelehnt, steht den Steuerpflichtigen der Weg zum Finanzgericht offen.
Bei der Einlegung von Einsprüchen und u.U. bei der Klage hilft der Lohnsteuerhilfeverein Hilo e.V. für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Beratungsstellen finden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamte und Beamtinnen, Pensionäre und Pensionärinnen, Rentnerinnen und Rentner überall in Deutschland hier: https://www.hilo.de/beratungsstellen/