Achtung: Termin 2. Oktober!

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Berlin (BVL)     Wenn der Termin zur Abgabe der Steuererklärung naht, sucht so mancher noch schnell Hilfe bei Fachleuten: „Wir hören das oft aus unseren Vereinen, dass sie kurz vor der Abgabefrist neue Mitglieder bekommen“, sagt Erich Nöll, Geschäftsführer beim Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Für die Steuerpflichtigen hat das zwei Vorteile: Der Lohnsteuerhilfeverein erledigt gegen entsprechenden Beitrag die lästige Aufgabe für sie. Und: Der Temin für die Abgabe verschiebt sich nach hinten. Denn wer die Erklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater machen lässt, hat dafür mehr Zeit.
Alle anderen Steuerpflichtigen jedoch müssen sich beeilen: Spätestens bis 2. Oktober muss die Erklärung für 2022 beim Finanzamt sein. Wer die Frist versäumt, von dem kann der Fiskus einen Verspätungszuschlag verlangen. Die Säumnisgebühr liegt bei mindestens 25 Euro pro verspäteten Monat. Aber nicht nur deshalb lohnt es sich, die Erklärung rasch abzugeben. Denn schon mit vergleichsweise geringem Aufwand gibt es vom Finanzamt eine Menge Geld zurück. Die wichtigsten Posten für die Erklärung 2022 – und was dabei neu ist.

Der Weg zur Arbeit: Für ihren Arbeitsweg können Berufstätige mehr Kosten geltend machen als bisher – vorausgesetzt, er ist länger als 20 Kilometer. Bis zu dieser Entfernung bleibt es zwar bei 30 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer lassen sich für 2022 jedoch 38 Cent statt bisher 35 Cent absetzen. Ursprünglich sollte die Pendlerpauschale erst 2024 steigen. Wegen der hohen Spritpreise hat man die Erhöhung jedoch vorgezogen. Die Arbeitnehmerin in der Tabelle etwa legt an 120 Tagen im Jahr 35 Kilometer zur Arbeit zurück. Dafür macht sie gut 1400 Euro an Fahrtkosten geltend.
Das reicht aus, um über die sogenannte Werbungskostenpauschale zu kommen. Denn auch da gibt es eine Neuerung: Für 2022 beträgt die Pauschale 1200 Euro – 200 Euro mehr als bisher. Erst wer mit Fahrt- und anderen Werbungskosten, wie etwa fürs Home-Office, darüber liegt, spart zusätzlich Steuern. Der Singlefrau bringen die Fahrkosten unterm Strich 70 Euro Erstattung ein.
Statt der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer auch ihre Fahrkarte für den öffentlichen Nahverkehr absetzen. „Das lohnt sich aber nur, wenn das Jahresticket teurer ist als die Kosten, die man pro Kilometer geltend machen kann“, sagt Erich Nöll vom BVL. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer eine Jahreskarte für Bus und Bahn gekauft hat, gleichzeitig aber viel im Home-Office war. Dann ist die Pendlerpauschale für die zurückgelegten Kilometer oft geringer als die Kosten fürs Jahresticket. „Die tatsächlichen Kosten für das Ticket kann man voll absetzen“, sagt Steuerexperte Nöll.

Der Job zu Hause: Wer seinen Job zum Teil in der Arbeitsecke zu Hause oder am Esstisch erledigt hat, kann auch für 2022 die Home-Office-Pauschale geltend machen. Sie sollte ursprünglich nur 2020 und 2021 gelten. Die Bundesregierung hat die Befristung jedoch aufgehoben. Für jeden Home-Office-Tag können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer deshalb weiterhin fünf Euro bei der Steuer ansetzen. Bis zu 120 Tage erkennt das Finanzamt an. Anrechenbar sind also maximal 600 Euro. Insgesamt muss dabei die Zahl der Arbeitstage aufgehen. Soll heißen: Die Zahl der Tage im Home-Office muss sich mit denen im Büro sinnvoll ergänzen. Die Singlefrau in der Tabelle etwa setzt 100 Tage – also 500 Euro – für das Home-Office an und spart dadurch 169 Euro an Steuern. Im kommenden Steuerjahr wird es übrigens mehr: 2023 steigt die Home-Office-Pauschale auf sechs Euro pro Tag. Anrechenbar sind dann 210 Tage im Jahr, also maximal 1260 Euro.

Die Ausstattung fürs Büro: Wer von zu Hause aus arbeitet, kann nicht nur die Home-Office-Pauschale geltend machen. Auch an der Büroausstattung beteiligt sich das Finanzamt. Besonderheit dabei seit 2021: Wer sich einen neuen PC, einen Laptop, ein Tablet, einen Bildschirm oder Software für den Beruf zulegt, kann die kompletten Kosten dafür im Jahr der Anschaffung geltend machen. Früher ging das nur, wenn das Gerät weniger als 952 Euro inklusive Mehrwertsteuer (800 Euro netto) kostete. War es teurer, musste man es über die Nutzungsdauer abschreiben. Jetzt gehen die Finanzämter für „digitale Wirtschaftsgüter“ von einer Nutzungsdauer von einem Jahr aus. Die Singlefrau im Beispiel arbeitet mit ihrem neuen Laptop und dem dazugehörigen Bildschirm rein beruflich. Die 1200 Euro dafür kann sie daher komplett absetzen. Steuerersparnis: 403 Euro.
Für Smartphones gilt diese Regelung aber nicht. Wer das beruflich genutzte Handy im Jahr des Kaufs voll beim Fiskus geltend machen will, sollte daher darauf achten, dass es weniger als 952 Euro brutto kostet. Dasselbe gilt für die übrige Büroausstattung wie etwa einen Schreibtisch oder einen Bürostuhl. Auch da greifen die bisherigen Abschreibregeln. Der Büroschrank, den sich die Alleinstehende 2022 angeschafft hat, bleibt unter der Grenze – und bringt deshalb sofort 169 Euro Steuerersparnis.

Das bringt die Steuererklärung 2022:

Absetzbarer Aufwand

Anrechenbare Kosten in Euro

Steuerentlastung dadurch in Euro

Arbeitsweg (35 Km an 120 Tagen)²

1.404

70

Home-Office (100 Tage à 5 Euro)

500

169

Arbeitsmittel: Laptop + Bildschirm

1.200

403

Büroschrank

500

169

Sonderausgaben:

Spenden

300

89

Handwerker, haushaltsnahe Dienste³

Möbelmontage

100

20

anrechenbarer Nebenkostenanteil Mieter

400

80

Gesamter Steuervorteil

1.000

Werbungskosten:

Arbeitsweg (35 Km an 160 Tagen)²

1.872

198

Home-Office (60 Tage à 5 Euro)

300

88

Arbeitsmittel: Bürostuhl

400

118

Telefonkosten

240

71

Berufliche Fortbildung

600

177

Sonderausgaben:

Kinderbetreuungskosten (2/3 von 1500 Euro)

1.000

270

Handwerker, haushaltsnahe Dienste³

Kosten für Malerarbeiten

1.200

240

Gesamter Steuervorteil

1.162

¹Keine Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung, Zusatzbeitrag 1,6 Prozent; ²30 Cent je Kilometer, ab dem 21. Kilometer 38 Cent, Entlastung über Arbeitnehmerpauschbetrag hinaus; ³Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Kosten;

Die Helfer im Haushalt:  Den Schrank fürs Büro hat die Arbeitnehmerin gleich von der Möbelfirma montieren lassen. Solche Handwerkerleistungen und andere Hilfen im Haushalt bergen besonders viel Sparpotenzial bei der Steuer. Der Grund: Die Aufwendungen dafür verringern nicht nur das zu versteuernde Einkommen, sondern senken direkt die Steuer. Auf diese Weise wirken sich schon kleine Investitionen aus. Für den Schrankaufbau zu Hause etwa bekommt die Arbeitnehmerin vom Fiskus 20 Euro zurück. Absetzbar sind bei Handwerkerarbeiten jeweils 20 Prozent der Aufwendungen von bis zu 6000 Euro jährlich. Maximal bekommt man also 1200 Euro erstattet. Bei den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen liegt die Aufwandsgrenze bei 20 000 Euro. Die maximale Erstattung beträgt also 4000 Euro. Gemeint sind damit Dienste im und ums Haus wie Reinigung, Gartenpflege, Kaminkehrer oder Heizungswartung. Insgesamt listet das Bundesfinanzministerium rund 80 solche Dienst- und Handwerkerleistungen auf. Absetzbar sind aber nur die Arbeitskosten. Das Finanzamt verlangt dafür eine Rechnung. Die muss man per Überweisung zahlen.
Mieter können solche Aufwendungen geltend machen, wenn sie sie über die jährliche Nebenkostenabrechnung gezahlt haben. Dort ist in der Regel aufgelistet, welche Arbeitsleistungen angefallen sind. Ist das nicht der Fall, sollte man den Vermieter um eine entsprechende Aufschlüsselung bitten. Die alleinstehende Arbeitnehmerin macht aus ihrer Nebenkostenabrechnung 400 Euro geltend. Das bringt ihr 80 Euro Rückzahlung vom Finanzamt ein.

Die Spende für Notleidende: Wegen des Kriegs in der Ukraine haben viele Arbeitnehmer 2022 für die Menschen dort gespendet. Solche Aufwendungen lassen sich ebenfalls von der Steuer absetzen. Für Spenden bis zu 300 Euro ist dabei keine Spendenquittung notwendig. Es genügt der Kontoauszug oder ein Beleg für die Online-Überweisung. Für höhere Beträge verlangt das Finanzamt im Regelfall einen gesonderten Spendennachweis.
Allerdings gilt für 2022 bei Ukraine-Spenden eine Besonderheit: Hat man das Geld auf ein Sonderkonto einer staatlichen Einrichtung oder eines inländischen Wohlfahrtsverbands wie der Caritas oder des Roten Kreuzes eingezahlt, genügt unabhängig von der Spendenhöhe ebenfalls der Zahlungsbeleg. Eine Spendenquittung ist aber immer dann nötig, wenn das Geld direkt an eine Organisation in der Ukraine geflossen ist. Dann braucht das Finanzamt einen Beleg dafür, dass an eine gemeinnützige Organisation gespendet wurde. Im Beispiel hat die Singlefrau 300 Euro für die Ukraine auf das Konto einer deutschen Hilfsorganisation überwiesen. Gibt sie das in der Steuererklärung an, beteiligt sich der Fiskus an der Spende mit 89 Euro.

Bei der Steuererklärung, der Prüfung von Steuerbescheiden und bei Einspruchsverfahren hilft der Lohnsteuerhilfeverein HILO e.V. für einen sozial gestaffelten Mitgliedsbeitrag. Beratungsstellen finden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Rentnerinnen und Rentner überall in Deutschland hier:

https://www.hilo.de/beratungsstellen/

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