Umzug – welches Finanzamt ist zuständig?

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Berlin (BVL)      Neuer Hausarzt, neue Nachbarn, neues Finanzamt: Mit einem Umzug ändert sich nicht nur die Umgebung. Häufig müssen auch neue Kontakte geknüpft und neue Zuständigkeiten abgeklopft werden. Und:  Selten fällt ein Wohnortwechsel direkt auf den 1. Januar. Wer mitten im Jahr umzieht, fragt sich deshalb womöglich, welches Finanzamt dann die Steuererklärung entgegennimmt – jenes, das für den ehemaligen Wohnort zuständig war oder das der neuen Heimat? Und kommt es darauf an, wo man die längere Zeit des Jahres gelebt hat?

„Für die Einkommensteuer ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz hat“, sagt Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Zieht ein Steuerzahler um, wechsle die örtliche Zuständigkeit des Finanzamts, sobald das Finanzamt des neuen Wohnorts vom Zuständigkeitswechsel erfahre. Das neue Finanzamt sei dann für alle Belange im Zusammenhang mit der Steuererklärung zuständig.

Bei der Abgabe der Steuererklärung kann man aber trotzdem nicht viel falsch machen. Der Grund: Wird eine Steuererklärung trotz Umzug beim bisherigen Finanzamt eingereicht, informiert dieses das für den neuen Wohnort zuständige Amt.

„Anders sieht es aus, wenn man auf den letzten Drücker kommt“, sagt Nöll. Wenn es nämlich mit der Abgabe sehr knapp wird und eine Abgabefrist zu verstreichen droht, liege das Risiko, dass die Erklärung dann nicht mehr rechtzeitig weitergeleitet wird, beim Steuerpflichtigen, nicht beim Finanzamt.

Sonderfall: mehrere Wohnsitze: Für Menschen mit mehreren Wohnsitzen gelten Besonderheiten. Bei Ledigen mit mehreren Wohnorten ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich der Steuerpflichtige überwiegend aufhält. Bei Familien ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die Familie überwiegend aufhält.

Trennt sich ein Ehepaar, entscheidet sich aber dennoch für die steuerlich günstige Zusammenveranlagung, weil die Trennung erst nach dem 1. Januar des betreffenden Steuerjahres erfolgte, bleibt das bisherige Finanzamt zuständig, wenn zumindest noch ein Ex-Partner nach der Trennung im Bezirk des bisherigen Finanzamts wohnt.

Ziehen beide Ehegatten nach der Trennung in die Bezirke verschiedener Finanzämter, ist das Finanzamt desjenigen Ehepartners für die gemeinsame Steuererklärung verantwortlich, welcher vor Abzug der Werbungskosten die höheren Einnahmen erzielt hat.

Antrag kann Zuständigkeit des bisherigen Amts verlängern: Auf Antrag kann auch das bisherige Finanzamt noch für eine Zeit lang zuständig bleiben. Ein solches Ersuchen kann etwa sinnvoll sein, wenn zum Beispiel ein Einspruch gegen den alten Steuerbescheid noch nicht abschließend bearbeitet ist. Die Finanzämter müssen einem solchen Antrag aber nicht zustimmen.

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