Haustiere

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München (sw)     Sie bereichern nicht nur unser Leben, sondern bringen auch finanzielle Verpflichtungen mit sich: Unsere Haustiere. Es gibt jedoch bestimmte Ausgaben, bei denen das Finanzamt beteiligt werden kann.

Hunde und Katzen sind als Haustiere besonders beliebt, aber auch Kaninchen, Meerschweinchen oder Wellensittiche erfreuen ihre Besitzer. Grundsätzlich gilt: Wer sich ein Haustier zulegt, sollte nicht nur Zeit und Geduld mitbringen, sondern auch die zusätzlichen Kosten bedenken. Welche dieser Kosten können steuerlich abgesetzt werden?

Zunächst einmal: Die Anschaffungskosten eines Haustieres können in der Regel nicht steuerlich abgesetzt werden, es sei denn, das Tier wird aus beruflichen Gründen gehalten. Auch Tierarztkosten sind grundsätzlich nicht absetzbar, es sei denn, das Tier wird ausschließlich aus beruflichen Gründen gehalten. Hierzu zählen zum Beispiel Polizeipferde oder Therapiehunde. In diesem Fall können die Tierarztkosten als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden.

Sie haben für Ihren Liebling eine Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen? Die zählt zu den privaten Versicherungen, ähnlich wie die eigene Haftpflichtversicherung. Die Kosten dafür gehören, sofern der Höchstbetrag noch nicht überschritten ist, als Sonderausgaben in die Steuererklärung.

Auch die Kosten für die Pflege von Krallen bis Fell können unter bestimmten Bedingungen von der Steuer abgesetzt werden, sofern sie von einer Tierfriseurin oder einem Tierfriseur übernommen werden. Diese Kosten zählen als haushaltsnahe Dienstleistungen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass das Haustier tatsächlich in den eigenen vier Wänden des Tierhalters frisiert werden muss. Kosten für einen Katzensalon in der Stadt können nicht abgesetzt werden.

Ebenso können grundsätzlich Kosten für die professionelle Betreuung von Katzen, Wellensittichen oder Kaninchen, z.B. während des Urlaubs des Tierhalters, als haushaltsnahe Dienstleistungen abgesetzt werden, sofern die Tierbetreuung in den eigenen vier Wänden des Tierhalters erfolgt. Kosten für eine Tierpension, in der das Haustier untergebracht wird, sind nicht absetzbar.

Noch Fragen? Hier finden Sie persönliche Beratung, überall in Deutschland: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

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