Lohnsteuerhilfeverein: Die günstige Alternative zum Steuerberater

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Berlin (BVL)     2021 haben rund 31,6 Millionen Bürger ihre Steuererklärung ans Finanzamt übermittelt. Der Weg dahin ist für viele mühevoll. Doch es gibt Hilfe, die günstig sein kann.

Für die meisten Deutschen lohnt es sich nämlich, eine Steuererklärung abzugeben. Durchschnittlich erhält jeder Steuerzahler dann eine Rückzahlung von rund 1000 Euro vom Fiskus. Dennoch schrecken viele davor zurück, eine Steuererklärung zu machen – zu kompliziert, unverständlich, kleinteilig. Wer sich Arbeit sparen will, holt sich deshalb Hilfe, oft von einem professionellen Steuerberater. Es gibt allerdings eine Alternative, die den Geldbeutel schont: den Lohnsteuerhilfeverein.

Was ist ein Lohnsteuerhilfeverein? Ein Lohnsteuerhilfeverein erstellt die Steuererklärung für seine Mitglieder. Lohnsteuervereine existieren seit den 60er-Jahren und wurden von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer gegründet – sie sind also eine Selbsthilfeeinrichtung mit dem Zweck, Hilfestellung in Lohnsteuersachen und in speziellen Einkommensteuerveranlagungsfällen (§ 13 StBerG) zu geben. Für sie gilt eine automatische Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung. Lohnsteuerhilfevereine wurden auf das Drängen von Gewerkschaften hin ins Leben gerufen. Sie wirtschaften kostendeckend und legen keinen Fokus auf Gewinne.
Bei der Erstellung der Steuererklärung achten Lohnsteuervereine darauf, sämtliche Zulagen auszuschöpfen. Sie stellen auch Anträge auf Freibeträge beim Finanzamt und kümmern sich um die Vorausberechnung der Steuererstattung bzw. Nachzahlung. Der Lohnsteuerverein prüft den Steuerbescheid seines Mitglieds und übernimmt im Falle eines Rechtsstreits auch seine Vertretung vor dem Finanzgericht.
Auch der Staat hat ein Interesse daran, Lohnsteuerhilfevereine zu erhalten: Er will Arbeitnehmern unabhängig von der Höhe ihres Einkommens eine vergleichsweise günstige steuerliche Beratung bieten.

Wer kann sich beraten lassen? Angestellte, Beamte und Rentner, viele Vermieter sowie Besitzer einer kleinen Photovoltaik-Anlage dürfen sich vom Lohnsteuerhilfeverein beraten lassen – Selbstständige und Gewerbetreibende nicht. Wer sich beraten lassen will, muss Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins werden. Den Jahresbeitrag errechnet der Verein abhängig vom Einkommen des Mitglieds. Er liegt zwischen 50 und 400 Euro.

Welche Beratung bietet ein Lohnsteuerhilfeverein? Lohnsteuerhilfevereine dürfen – im Gegensatz zu Steuerbevollmächtigten, Steuerberatern und Steuerberatungsgesellschaften – ihre Mitglieder nicht uneingeschränkt in allen Steuersachen beraten. Die Beratungsgebiete des Lohnsteuerhilfevereins beschränken sich auf Hilfe zu:

•             Einkommensteuererklärung
•             Kindergeld
•             Eigenheimzulage mit Kinderzulage
•             Altersvorsorgezulage
•             Investitionszulage
•             Lohnsteuerermäßigung
•             Freistellungsauftrag
•             Steuererstattungshöhe
•             richtige Steuerklasse
•             Steuerbescheide
•             Rechtsmittelprüfung (bis zur Klage bei falschem Steuerbescheid)

Muss ich Mitglied sein, um mich beraten zu lassen? Ja. Mitglieder zahlen einen Jahresbeitrag an ihren Verein. Dieser errechnet sich abhängig vom Einkommen des Mitglieds. Er liegt zwischen 50 und 400 Euro.

Wie läuft die Beratung vom Lohnsteuerhilfeverein ab? Wurde ein Beratungstermin mit einem Lohnsteuerhilfeverein vereinbart, sollten als nächstes die benötigten Unterlagen gesammelt werden. Auf der Website des Lohnsteuerhilfevereins sind oft detaillierte Aufzählungen dazu gelistet, welche Dokumente benötigt werden. In der Regel zählen dazu vor allem Lohnsteuerbescheinigungen und weitere Einkommensnachweise (Rentenbescheid oder Mieteinnahmen). Es ist ratsam, sich darüber zu informieren, ob weitere Kosten geltend gemacht werden können: eine Weiterbildung als Werbungskosten, Fahrtkosten zur Arbeit, Ausgaben für Handwerker oder Gesundheitsausgaben können beispielsweise dazuzählen. Die Beratung zur einfachen Steuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein dauert rund eine Stunde. Der Berater analysiert die Situation des Mitglieds und geht weitere mögliche Posten durch. Außerdem wird geklärt, wie Freibeträge und Förderungen bestmöglich ausgeschöpft werden können. Im Anschluss an die Beratung schätzt der Berater ein, ob eine Rückzahlung oder eine Nachzahlung auf das Mitglied zukommen. Dann bearbeitet der Berater die Steuererklärung und leitet sie ans Finanzamt weiter. Er prüft dann den Bescheid des Finanzamts und legt gegebenenfalls Einspruch ein – wenn nötig, auch vor dem Finanzgericht.

Hier finden Sie persönliche Beratung: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

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