Energiepreispauschale wird ausgezahlt

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Berlin (BVL)     Mit dem September-Gehalt wird Berufstätigen einmalig die Energiepreispauschale ausgezahlt, die die Regierung im Frühjahr als eine der Maßnahmen gegen die steigende finanzielle Belastung beschlossen hat. Brutto beträgt sie 300 Euro – sie ist jedoch einkommenssteuerpflichtig, netto kommt also letztendlich weniger an.

Für die Pauschalzahlung sind laut Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL) alle aktiv Erwerbstätigen berechtigt, unter anderem: Angestellte, selbstständig Arbeitende, Beamte, Auszubildende, Werkstudentinnen und -studenten, Studierende im bezahlten Praktikum und Minijobber, die einen Wohnsitz in Deutschland haben. Auch Rentnerinnen und Rentner mit Nebenverdienst sowie Personen, die derzeit Kranken- oder Elterngeld erhalten oder 2022 irgendwann gearbeitet haben und nun arbeitslos sind, erhalten die 300 Euro.

Die Einzelheiten kennt Ihre HILO-Beratungsstelle. Hier finden Sie persönliche Beratung: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

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