Alleinerziehende nicht allein lassen

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Berlin (BVL)     Am 20. Juni 2022 fand die öffentliche Anhörung des Familienausschusses des Deutschen Bundestages zum Antrag der CDU/CSU-Fraktion „Alleinerziehende in der aktuellen hohen Inflation nicht allein lassen“ statt. Der BVL wurde als Sachverständiger benannt.

Der Antrag sieht eine Reihe von entlastenden Maßnahmen für Alleinerziehende vor, insbesondere die Anhebung des Entlastungsbetrages, die Einführung eines Kinderbonus sowie die Begrenzung bei der Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss auf das hälftige Kindergeld.

Der BVL beantwortete die Fragen von Abgeordneten zur Einschätzung und Bewertung der vorgeschlagenen Entlastungsmaßnahmen sowie zur Kindergrundsicherung, deren Einführung nach dem Koalitionsvertrag geplant ist. Der BVL begrüßt es sehr, wenn Alleinerziehende aufgrund der aktuellen Inflation stärker entlastet und unterstützt werden. Nach Auffassung des BVL ist jedoch der steuerliche Entlastungsbetrag in seiner Ausgestaltung verbesserungswürdig. Insbesondere sind Änderungen bei der Aufteilung des Entlastungsbetrags auf beide Elternteile nötig. Des Weiteren hält der BVL eine Änderung der „Steuerschädlichkeit“ eines älteren Kindes für erforderlich, weil dies zum gänzlichen Ausschluss des Entlastungsbetrags auch für minderjährige Kinder führen kann.

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