Tipps und Tricks für die Steuererklärung

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Berlin (BVL)     Viele finden es lästig und schieben es vor sich her. Dabei lohnt es sich häufig, eine Steuererklärung zu erstellen – weil Arbeitnehmer meist Geld vom Finanzamt zurückbekommen. „Laut dem Statistischem Bundesamt sind das im Schnitt pro Person 1051 Euro“, sagt Jana Bauer vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine. Steuern, die zuvor zu viel entrichtet wurden.

Aber längst nicht jede oder jeder muss zwingend eine Steuererklärung abgeben. Wer verpflichtet ist, das für das Jahr 2021 zu tun, hat dafür bis einschließlich 31. Oktober 2022 Zeit. Eigentlich ist der reguläre Stichtag für die Steuererklärung der 31. Juli. Aber wie schon im vergangenen Jahr, wurde die Abgabefrist verlängert. Der Grund: Die steuerlichen Neuerungen rund um Homeoffice-Pauschale und Kurzarbeitergeld steigern die zeitlichen und formalen Anforderungen zur Erstellung der Erklärung.

Pflicht zur Abgabe etwa bei weiteren Einkünften

Eine Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung besteht etwa, wenn neben dem Arbeitslohn weitere Einkünfte von mehr als 410 Euro im Jahr erzielt wurden. „Hierbei geht es beispielsweise um Einkünfte durch eine Nebentätigkeit oder um Mieteinnahmen“, so Bauer.

Wer Lohnersatzleistungen wie etwa Arbeitslosengeld, Elterngeld oder Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro erhalten hat, steht ebenfalls in der Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben.
Das gilt auch, wenn eine Frau oder ein Mann mehrere Arbeitgeber nebeneinander hatten, oder wenn ein Freibetrag beantragt wurde und der Arbeitslohn im Jahr 12 250 Euro – bei zusammenveranlagten Ehegatten 23 350 Euro – überstieg.

Haben beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen und ist einer der beiden in Steuerklasse V oder VI eingestuft, oder hatte sich das Paar für das sogenannte Faktorverfahren (Steuerklasse IV/Faktor) entschieden, ist ebenfalls eine Steuererklärung fällig. „Das ist auch der Fall, wenn beispielsweise eine Ehe durch Tod oder Scheidung endet oder wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin von einem Arbeitgeber eine Abfindung erhalten hat“, so Bauer.

Belege und Spendenquittungen sind nicht mehr beizufügen

„Belege oder Aufstellungen sind der Steuererklärung nicht mehr beizufügen“, sagt Bauer. Erst auf konkrete Nachfrage sind sie dem Finanzamt nachzureichen. Belege oder Spendenquittungen also keinesfalls einfach entsorgen. Ab der Steuerfestsetzung, also ab dem Datum des Steuerbescheids, sind Spendenquittungen ein Jahr lang aufzubewahren.

Eine Ausnahme gibt es in Sachen Belege beifügen: Wer 2021 eine energetische Sanierung seines Wohnhauses hat vornehmen lassen, muss das in der neuen Anlage „Energetische Maßnahmen“ eintragen lassen. Außerdem ist die Bescheinigung des Fachbetriebs und des Energieberaters der Erklärung beizufügen.

An diese abzugsfähigen Kosten sollten Steuerzahler denken

Es gibt eine Reihe von Kosten, die Steuerzahler in ihrer Erklärung nicht vergessen sollten. Dazu gehören etwa Werbungskosten (einzutragen in Anlage N): Beschäftigte im Homeoffice können hier einen Pauschalbetrag von fünf Euro je Arbeitstag geltend machen, wenn ihr Arbeitsplatz nicht in einem Arbeitszimmer ist. Maximal aber 600 Euro pro Jahr. Zusätzlich können sie 2021 ihre Jahreskarte für den ÖPNV absetzen, auch wenn sie diese aufgrund der Tätigkeit im Homeoffice nicht nutzen konnten.

Bitte ebenfalls nicht vergessen: Krankheitskosten (einzutragen in der Anlage „Außergewöhnliche Belastungen“), Ausgaben für eine Haushaltshilfe oder Handwerkerleistungen (einzutragen in der Anlage „Haushaltsnahe Aufwendungen“), Krankenversicherung für Kinder, Betreuungskosten und Schulgeld (einzutragen in der Anlage „Kind“).

Übrigens: Steuerzahler, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung zu erstellen und merken, dass sie den Abgabetermin nicht einhalten können, sollten beim Finanzamt rechtzeitig einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Ansonsten droht ein Verspätungszuschlag.

Am besten lassen Sie das alles von Ihrem Lohnsteuerhilfeverein erledigen. Die Einzelheiten kennt Ihre HILO-Beratungsstelle. Hier finden Sie persönliche Beratung: https://www.hilo.de/beratungsstellen/

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